Hattingen. Lockerungen für Geimpfte sieht das Land ab 3. Mai vor. Warum der Kreis sauer ist auf die Landesregierung und wann Wechselunterricht starten kann.
Die Inzidenz im Kreis ist am Wochenende von Samstag auf Sonntag leicht auf 138,5 gestiegen, aber dennoch wagt der Kreis einen Blick nach vorn – darauf, wann wieder gelockert werden kann. Und: Der 1, Mai brachte eine Überraschung mit sich. Der Kreis erfuhr, dass ab Montag in NRW vollständig Geimpfte und Genesene mehr Rechte haben – und ist verstimmt.
Denn von „einer Überraschung“ sprechen die Verantwortlichen im Kreishaus. „Ohne jede Vorwarnung“ habe sie zunächst über die Medien und später in Form einer Verordnung der Landesregierung die Nachricht erreicht.
Land sieht Lockerungen für Geimpfte und Genese in Hattingen ab dem 3. Mai vor
Auf der Homepage des Landes ist als Grafik dargestellt, was diese Überraschung ab Montag, 3. Mai, bedeutet: „Eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung ersetzt den Nachweis eines negativen Testergebnisses.“ Das gilt bei Click & Meet im Einzelhandel, bei Dienstleistungen, bei der Testpflicht in Schulen und auch bei der Einreisequarantäne.
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„Warum gibt das Land dies ohne jede Vorab-Information an die 53 Kreise und kreisfreien Städte am Wochenende und 48 Stunden vor Inkrafttreten der Regelung bekannt? Unmittelbar nach den ersten Meldungen haben sich die Bürger mit ihren Fragen auch an uns gewandt, da lagen uns noch nicht mal die neuen Verordnungen vor“, bemängelt Astrid Hinterthür, Leiterin des Krisenstabs, nicht zum ersten Mal die Vorgehensweise des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit.
EN-Kreis: Aktion des Landes ist kontraproduktiv und verunsichert Bürger
Bürger würden zwischen Behörden nicht unterscheiden. „Sie erwarten, dass alle Verantwortlichen gemeinsam alles unternehmen, um Corona in den Griff zu bekommen und die Gesundheit zu schützen“, so Hinterthür. Die Aktion am Samstag sei hier wie andere in der Vergangenheit aber sehr kontraproduktiv gewesen.
Priorisierungsgruppen beim Impfen
In der ersten und zweiten Priorisierungsstufe sind in NRW die Impfungen bereits gestartet, in der dritten und vierten noch nicht.Auf seiner Homepage informiert der EN-Kreis, dass die Reihenfolge der Impfungen in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt ist, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) beruht. Die aktuelle Rechtsverordnung ist am 1. März 2021 in Kraft getreten.
Am Montag, 3. Mai, will der Kreis nun darüber beraten, wie im Detail mit den neuen Verordnungen umzugehen ist. Das Ministerium hat aber bereits signalisiert, dass bei Geimpften wohl die Vorlage des Impfausweises als Nachweis ausreichen soll.
Verständnis für die Fragen der Bürger, die derzeit nicht beantwortet werden können
Verständnis zeigt Hinterthür für die vielen Fragen der Bürger, die auch das Bürgertelefon des Kreises unmittelbar nach den ersten Meldungen erreicht hatten. Bedingt durch das Vorgehen des Ministeriums sei man aktuell aber nur sehr bedingt in der Lage, alles zu beantworten.
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Aktuell ist die Bundesnotbremse im Ennepe-Ruhr-Kreis noch bis zum Anschlag gezogen – seit dem 23. April lagen die Inzidenzwerte jeweils an mehreren Tagen über den Grenzwerten von 100, 150 und 165. Gelockert werden kann, wenn die genannten Inzidenzwerte an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen nicht überschritten werden.
Wann der Wechselunterricht an Schulen in Hattingen wieder starten kann
Ist die Fünf-Tages-Grenze erreicht, veröffentlicht das Land das und macht damit den Weg frei für das Lockern der Notbremse. Während die Lockerungen, die mit den Werten 100 und 150 verbunden sind, in der Regel am Tag nach Erreichen der Fünf-Tages-Grenze Inkrafttreten, ist dies für die Schulen (Wert 165), die seit Donnerstag, 29. April, im Distanzunterricht sind, deutlich anders geregelt. In den Wechselunterricht zurückgekehrt wird nach Angaben des NRW-Schulministeriums am ersten Montag nach Erreichen der Fünf-Tages-Grenze.
Dies bedeutet mit Blick auf die Zahlen im Kreis: Nach drei Tagen mit einer Inzidenz unter 165 (Mittwoch 153, Donnerstag 143, Freitag 137,9) fehlen noch zwei weitere Tage. Dies müssten - Samstag war Feiertag, der Sonntag zählt generell nicht - der Montag und Dienstag sein. Frühestens Anfang nächster Woche könnte das Land dann die offiziell notwendige Feststellung treffen. In der Folge würde am Montag, 10. Mai, wieder Wechselunterricht auf dem Stundenplan stehen. „Dies aber nur“, stellt die Kreisverwaltung klar, „wenn bis dahin der Wert von 165 nicht erneut an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird.“