Gladbeck. Die IG BAU kritisiert fehlende Schutzmasken für viele der 3800 Beschäftigten im Kreis Recklinghausen. Es gelte die Fürsorgepflicht.
Nach Einschätzung der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) stehen einem Großteil der Reinigungskräfte im Kreis Recklinghausen nicht genügend kostenlose Atemschutzmasken zur Verfügung. Immer wieder komme es vor, dass Beschäftigte den dringend benötigten Mund-Nasen-Schutz aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, so die Gewerkschaft.
„Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Menschen, bei denen das Einkommen kaum für Miete und Lebensunterhalt reicht, auf den Kosten der beruflich genutzten Masken sitzen bleiben. Besonders schwer ist es für Teilzeitkräfte und Minijobber. Das muss sich schnell ändern“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender Georg Nießing. Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es in Gladbeck und den weiteren kreisangehörigen Städten rund 3800 Beschäftigte in der Gebäudereinigung.
"Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers"
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zähle zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, betont Nießing. Daran dürfe nicht gespart werden – „das Tragen einer Atemschutzmaske ist aktuell Pflicht und erst recht notwendig, wenn Beschäftigte sich am Arbeitsplatz einer erhöhten Infektionsgefahr aussetzen“.
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Die IG BAU Emscher-Lippe-Aa ruft die Reinigungsfirmen in der Region dazu auf, umgehend für ausreichend Atemschutzmasken zu sorgen, am besten nach dem FFP2-Standard. „Betroffene berichten davon, dass sie bislang – wenn überhaupt – nur eine einfache OP-Maske kostenlos bekommen. Wenn es nach dem Arbeitgeber geht, soll die dann mehrere Tage halten. Wer den Mundschutz mehrmals täglich wechselt, muss dafür selbst aufkommen“, berichtet der Gewerkschafter. Dieser Missstand müsse dringend behoben werden.
Gewerkschaft: Wer mit Maske körperlich arbeitet, hat einen Lohnaufschlag verdient
Wichtig sei, dass die Firmen die besten Masken für die Sicherheit der Beschäftigten zur Verfügung stellen und über den richtigen Gebrauch der sogenannten Aerosol-Filter informierten. „Vom Verformen des Nasenclips bis hin zum Aufsetzen mit vier Fingern, damit die Maske an der Haut abschließt – hierfür sollte es im Betrieb eine Anleitung geben“, so Nießing. Aus Sicht der Gewerkschaft muss für das Tragen der Atemschutzmaske der Erschwerniszuschlag im Rahmentarifvertrag gezahlt werden. „Viele Firmen verweigern diese Zulage. Wer stundenlang unter einer Maske körperlich schwer arbeitet, hat den Lohnaufschlag verdient.“