Gladbeck/Bottrop. Vermeintliche Mitarbeiter versuchen, sich in Gladbeck und Bottrop Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen. Im Zweifel bei der ELE fragen.
Die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) warnt vor Betrügern. Das Unternehmen hat Hinweise auf Betrugsversuche an der Haustür bekommen. Dabei soll es vorgekommen sein, dass vermeintliche ELE-Mitarbeiter in Gladbeck und Bottrop versucht haben, sich Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen und vor Ort Geld zu kassieren. Diese Personen seien weder Mitarbeiter arbeiten sie im Auftrag des Versorgers.
Es sei möglich, dass ein Mitarbeiter der ELE oder der Tochtergesellschaft EVNG an der Tür schelle, zum Beispiel Zählerableser. Sie sind unter anderem in Gladbeck und Bottrop unterwegs. Aber: "Sie kassieren kein Bargeld an der Haustür, und sie können sich stets mit einem Dienstausweis mit Foto legitimieren."
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"Es hat allerdings auch bereits Fälle gegeben, in denen Betrüger selbst gebastelte, aber durchaus professionell wirkende Ausweise präsentiert haben", so das Unternehmen. Wer Zweifel habe, könne sich unter der Rufnummer 0209 165-10 vergewissern, ob die Person an der Haustür tatsächlich im Auftrag der ELE unterwegs sei.
ELE-Mitarbeiter können sich mit einem Dienstausweis legitimieren
Die ELE: "Auch in der Telefonakquise sind immer wieder unsaubere Methoden zu beobachten. Ein Beispiel: Wer telefonisch etwas bestellt, wird anschließend gefragt, ob man ihm ein unverbindliches Angebot für günstige Strom- und Gastarife machen dürfe. Wer diese Frage mit ja beantwortet, bekommt nicht etwa ein Angebot, sondern einen fertigen Vertrag zugeschickt. Bisweilen wird dabei das Datum weggelassen, um zu verhindern, dass der Kunde sein Widerrufsrecht in Anspruch nehmen kann."
Misstrauisch werden sollte man in jedem Fall, wenn man sofort beim Erstkontakt zu einer Unterschrift oder zur Herausgabe der Bank- oder der Zählerdaten gedrängt wird. Grundsätzlich gilt bei Haustürgeschäften eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit kann jeder Kunde einen unterschriebenen Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die ELE erklärt: "Sollte der Kunde bei der Vertragsanbahnung getäuscht worden sein, gibt es unter Umständen darüber hinaus die Möglichkeit, die Vereinbarung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum anzufechten."