Gladbeck. Wie geht es weiter an der Brücke Beethovenstraße? Das wollte die CDU Zweckel wissen. Das sagt die Stadt Gladbeck zu P&R-Anlage und Lärmschutz.
Voraussichtlich im Frühjahr 2022 will die Deutsche Bahn mit dem Bau der Bahnsteige am Haltepunkt in Zweckel starten. Das teilt die Stadtverwaltung jetzt der CDU im Stadtteil mit. Der Ortsverbandsvorsitzende Christoph Wiechers hatte bei der Stadt nachgefragt, wie es nach der Fertigstellung der Brücke Beethovenstraße weitergeht mit dem geplanten Bau der „Park & Ride“-Fläche und den neuen Bahnsteigen für den Haltepunkt.
Das sind die Pläne der Deutschen Bahn für Zweckel
Die Antworten der Stadtverwaltung liegen nun vor. Bei der Stadt geht man davon aus, dass die Bahn ihre Pläne für Zweckel im Sommer im Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität vorstellen wird. Anfang nächsten Jahres sollen dann die Arbeiten an den Bahngleisen beginnen. Die zukünftige P&R-Fläche soll als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden.
Sind die Bahngleisarbeiten beendet, wird die Stadt die P&R-Anlage in Angriff nehmen. Hierbei, so die Stadtverwaltung weiter, ist geplant, „den Haltepunkt Gladbeck-Zweckel insgesamt zur Mobilstation zu qualifizieren“ – mit Schienenhaltepunkt, Bushaltepunkt, P&R-Anlage, B&R-Anlage und Servicestation. Dazu gehörten auch hochwertige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Danach hatte die CDU ebenfalls gefragt. Insbesondere auf dem Kardinal-Hengsbach-Platz sei „perspektivisch eine Aufwertung der Radabstellmöglichkeiten geplant“.
Die CDU fragte auch nach einem möglichen Lärmschutz
Zur Frage der CDU nach einer als Lärmschutz dienenden Bepflanzung zwischen Bahnsteig und Parkplatzfläche sowie zwischen P&R-Fläche und Straße antwortet die Stadt: „Es wird sicher eine Grün- und Freiflächengestaltung in diesem Bereich erfolgen.“ Allerdings weist die Stadtverwaltung auch auf die „faktisch kaum vorhandene Lärmminderungswirkung von Bepflanzung“ hin.
Hierzu zitieren die Experten der Verwaltung einen Auszug aus den „Hinweisen für die Planung“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg. Demnach komme eine Bepflanzung als städtebauliche Maßnahme für den Lärmschutz kaum in Betracht, „da erst ein 100 Meter breiter dichter Waldstreifen mit dichtem Unterholz eine Pegelminderung von 5 bis 10 dB bewirkt.“