Gladbeck. Der Landschaftsverband Westfalen Lippe unterstützt Menschen mit Behinderung. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) hat im Jahr 2020 rund 362 Millionen Euro (2019: 346,6 Millionen Euro) im Kreis Recklinghausen ausgegeben. Der Kreis Recklinghausen als LWL-Mitglied zahlte im selben Jahr einen Mitgliedsbeitrag von rund 172,7 Millionen Euro (2019: 164,5 Millionen Euro) an den Kommunalverband. Die Differenz zwischen Ausgaben und Einzahlung stammt im Wesentlichen aus zusätzlichen Bundes- und Landesmitteln.
Im vergangenen Jahr unterstützte der LWL mit dem größten Teil seiner Ausgaben behinderte und pflegebedürftige Menschen. Insgesamt flossen 148,1 Millionen Euro in diese sozialen Aufgaben zum Kreis Recklinghausen. Menschen mit Behinderung sollen durch die finanzielle Unterstützung möglichst gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, wie es das Bundesteilhabegesetz fordert.
LWL fördert das ambulant betreute Wohnen
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Zu einem selbstbestimmten Leben gehört auch das Wohnen in den eigenen vier Wänden: Der LWL fördert daher das ambulant betreute Wohnen als Alternative zum stationären Leben in besonderen Wohnformen (früher: Wohnheim). Im vergangenen Jahr unterstützte der Kommunalverband deshalb 2387 (2019: 2256) Menschen im Kreis Recklinghausen dabei, alleine oder mit anderen in der eigenen Wohnung leben zu können. Außerdem finanzierte er 2718 (2019: 2702) Arbeitsplätze in Werkstätten für Menschen mit wesentlicher Behinderung.
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Rund 5,3 Millionen Euro (2019: 5 Millionen) zahlte der Landschaftsverband dafür, dass 644 (2019: 620) behinderte Kinder zusammen mit gleichaltrigen Mädchen und Jungen ohne Behinderung eine von 259 Regel-Kindertageseinrichtungen besuchen konnten. Zudem finanzierte der LWL im Kreis Recklinghausen mit rund 2,7 Millionen Euro aus dem NRW-Corona-Rettungsschirm Alltagshelfer:innen in Kindertageseinrichtungen und ersetzte dem Jugendamt des Kreises rund 2,6 Millionen Euro an Elternbeiträgen, die die Eltern wegen der geschlossenen Kindertageseinrichtungen nicht zahlen mussten.