Gladbeck. Erstmals seit Ausbruch der Corona-Krise dürfen in Gladbeck wieder Osterfeuer entfacht werden – mit speziellen Regeln. Anmeldung bis 1. April.
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Die Corona-Krise hatte die Tradition des Osterfeuers bisher zunichte gemacht. Aber in diesem Jahr dürfen die Holzhaufen wieder brennen. Einige Anmeldungen liegen im Rathaus Gladbeck bereits vor. Es gelten besondere Regeln.
David Hennig, Sprecher in der Stadtverwaltung Gladbeck, weist darauf hin, dass die Veranstaltungen das Vorzeichen der Pandemie tagen. Denn: „Die zum Zeitpunkt des Abbrennens des Feuers möglicherweise geltenden Corona-Maßnahmen sind zwingend einzuhalten.“ Das heißt generell, dass die Empfehlungen wie Abstand halten und Verzicht auf körperlichen Kontakt – beispielsweise Umarmungen und Händeschütteln – beherzigt werden sollten. „Ferner wird bei größeren Ansammlungen auch im Freien empfohlen, eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann“, erklärt Hennig.
Der Stadtverwaltung Gladbeck liegen bereits drei Anmeldungen vor
Die zum Zeitpunkt des Osterfeuers möglicherweise geltenden Corona-Vorschriften seien zwingend einzuhalten, so das Ordnungsamt. Was das en detail bedeutet, steht noch nicht fest. „Die neue Coronaschutzverordnung im Zuge der weiteren Lockerungen ab dem 20. März bleibt abzuwarten“, heißt es aus der Stadtverwaltung.
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Drei Anmeldungen für den 16. April gibt es bereits. Es sind folgende Osterfeuer geplant: beim Kleingartenverein (KGV) Am Nattbach, 18 bis 20.30 Uhr, Hürkamp 20, Veranstaltungswiese; Schützenverein Rentfort, 18.30 Uhr 22 Uhr, Festwiese Festplatz Johowstraße; Gute Nachbarn, 19 bis 23.30, Feld an der Welheimer Straße.
Bei Osterfeuern in Gladbeck sind einige Vorgaben zu beachten
Unabhängig von Corona-Schutzmaßnahmen sind einige Spielregeln zu beachten. Ein Osterfeuer muss der Brauchtumspflege dienen. Es ist „von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen“ auszurichten und muss als öffentliche Veranstaltung allen Interessierten zugänglich sein.
Wer denkt, solch’ eine Veranstaltung sei eine willkommene Gelegenheit Müll loszuwerden, befindet sich auf dem Holzweg. Verbrannt werden dürfen nämlich nur trockene pflanzliche Stoffe. Dazu gehören unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt. „Alles andere Brennmaterial ist unzulässig“, betont Hennig.
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Das Datum des Osterfeuers ist ebenfalls nicht frei wählbar. Das Abbrennen muss am Ostersamstag, -sonntag oder -montag erfolgen. Hinweis: Das Brennmaterial darf erst unmittelbar vor dem Abbrennen an der endgültigen Position aufgeschichtet werden, damit keine Tiere – beispielsweise Igel – zu Schaden kommen. Sie könnten sich ansonsten über Nacht einen Unterschlupf in dem Holzberg gesucht haben.
Anmeldungen, die online möglich sind, müssen dem Ordnungsamt bis zum 1. April vorliegen; danach eingehende Anmeldungen können nicht mehr in die Liste, die von den ordnungsgemäß angemeldeten Osterfeuern erstellt und an Polizei und Feuerwehr weitergeleitet wird, aufgenommen werden.