Gelsenkirchen. Aus Sorge vor Anschlägen: Bundespolizei verschärft Regeln und Kontrollen. Viele Waffenfunde bereits am Start-Wochenende.
Nach der Ausweitung der Waffenverbotszonen in NRW hat die Bundespolizei scharfe Kontrollen an Bahnhöfen im Ruhrgebiet durchgeführt. Die Bilanz ist erschreckend: Gelsenkirchen ist neben Dortmund als die Stadt aufgefallen, in der mit die meisten Waffenfunde gemacht wurden.
Kontrolle am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: 15 Funde an einem Wochenende - verbotene Waffen
Am ersten Wochenende nach der Regel-Verschärfung sind nach Angaben der Bundespolizei eine „Vielzahl von Messern, Tierabwehrsprays und Schlagstöcken sichergestellt“ worden. Mit verstärkten Einsatzkräften überwachten Beamte in den Bahnhöfen Bochum, Dortmund, Essen, Essen-Steele, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Mülheim (Ruhr), Recklinghausen, Unna und Wanne-Eickel die Einhaltung des Waffenverbots.
Die Bundespolizisten kontrollierten insgesamt 625 Personen. Dabei wurden allein im Gelsenkirchener Hauptbahnhof fünfzehn und im Dortmunder Hauptbahnhof vierzehn verbotene Gegenstände sichergestellt. Darunter fielen 26 Messer (Einhand-, Spring-, Scheckkarten-, Butterflymesser), sieben Schlagstöcke, zwei Schlagringe, zwei Kubotan (spitzer Fauststab) und je ein Multitool, Quarzsandhandschuhe, Nothammer und eine abgebrochene Flasche. In Recklinghausen stellten die Beamten vier, in Essen drei, in Herne zwei und in Bochum und Hagen jeweils ein Verstoß fest.
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Im Verlauf der Kontrollen wurden zudem eine Reihe von Straftaten - dazu zählen Drogendelikte und Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz - zusätzlich zur Anzeige gebracht.
Die Bahnhöfe stehen aufgrund der Waffenfunde und anderer Delikte stets im Fokus der Bundespolizei und der Öffentlichkeit. Die Anzahl der festgestellten Gewaltdelikte bewegt sich nach Behördenangaben „weiterhin auf einem anhaltend hohen Niveau“.
Mit Eröffnung der Weihnachtsmärkte hat die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen das Mitnehmen von „gefährlichen Gegenständen“ an 26 Haltestellen im Land untersagt. Die Allgemeinverfügung gilt seit Freitag (15. November) und soll bis zum Tag vor Heiligabend gelten.