Gelsenkirchen. Schließung wegen massiver Hygiene-Mängel. Behörden überprüfen Imbisse und Restaurants. Prüfung führt zu zwei Festnahmen - die Details.

Bei einer behördenübergreifenden Kontrolle von Gastronomie-Betrieben in Gelsenkirchen sind den Prüfern eine Reihe von hygienischen Mängeln aufgefallen. In einem Fall zogen die Kontrolleure sogar die Reißleine, sodass das Lokal vorübergehend geschlossen werden musste.

Kontrolle in Gelsenkirchen: Prüfer versiegeln Lokal wegen Hygiene-Mängeln - zwei Festnahmen

Zwei Imbisse und zwei Restaurants standen bei der gemeinsamen Kontrolle der Stadt, (Kommunaler Ordnungsdienst, Gewerbeabteilung, Ausländerbehörde, Lebensmittelüberwachung) des Finanzamtes und der Polizei mit dem Hauptzollamt Dortmund (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und der Steuerfahndung Bochum im Fokus der Prüfer. Die Betriebe befinden sich nach Angaben eines Sprechers allesamt im Süden der Stadt.

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Aufgrund hygienischer Mängel wurden in allen kontrollierten Lokalen mündliche Verwarnungen durch die Lebensmittelüberwachung ausgesprochen. In einem der kontrollierten Betriebe waren die hygienischen Mängel derart gravierend, dass der weitere Betrieb bis zur Beseitigung der Mängel untersagt und das Restaurant entsprechend geschlossen und amtlich versiegelt wurde.

Das besonders Erschreckende und Ekelige an dem Fall: Nach Informationen dieser Redaktion ist der Betrieb bereits beim ersten Besuch der Kontrolleure durch Ekelfunde aufgefallen. Der Aufforderung zur sofortigen Behebung der Mängel nach der Schließung ist der Betrieb nicht nachgekommen, deshalb hält der Bann weiter an.

„Alles war voll mit ranzigem Fett, mehr als nur ein unappetitlicher Anblick. Und die Eismaschine stand auf der Toilette.““

Die Kontrolleure sind beim ersten Aufschlag auf einen „defekten Fettabscheider“ gestoßen. „Alles war voll mit ranzigem Fett, mehr als nur ein unappetitlicher Anblick“, heißt es. Unfassbar auch der zweite Fund: „Die Eismaschine stand auf der Toilette“ - ein Unding.

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In zwei Restaurants wurde darüber hinaus bei den Kontrollen jeweils eine Person wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt im Bundesgebiet vorläufig festgenommen.

In einem Gastro-Betrieb war der Notausgang durch Gegenstände blockiert. Die Inhaber kamen der Aufforderung, den Notausgang freizuräumen, unmittelbar nach. Zusätzlich wurden vier Verwarnungsgelder aufgrund der fehlenden erforderlichen Kenntlichmachung des Jugendschutzgesetzes und des Nichtraucherschutzgesetzes erhoben.

Eine jeweils im Umfeld der Betriebe durchgeführte Kontrolle führte zudem zur Ahndung von insgesamt fünf Parkverstößen.