Gelsenkirchen. Mehrere Tausend Einsatzkräfte des Zolls haben in Hotels und Gastro-Betrieben nach Schwarzarbeit gesucht. Auch in Gelsenkirchen wurden sie fündig.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat im gesamten Bundesgebiet das Hotel- und Gaststättengewerbe genauer unter die Lupe genommen durchgeführt. Ein großer Trupp Einsatzkräfte hat Gelsenkirchener Betrieben auf die Finger geschaut. Über ein Dutzend Verfahren wurden eingeleitet.

Zoll in Gelsenkirchen: Jeweils sieben Verstöße gegen Mindestlohngesetz oder Schwarzarbeit aufgedeckt

Die über 80 Zöllnerinnen und Zöllner des zuständigen Hauptzollamtes Dortmund (auch für die Standorte Hagen, Siegen und Dortmund) haben allein in Gelsenkirchen 74 Mitarbeitende in fünf Betrieben kontrolliert. Insgesamt waren es 181 Bedienstete in sieben Unternehmen.

Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannter Leistungsbetrug. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.

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Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich nach Angaben von Zollsprecherin Andrea Münch „bislang in insgesamt 25 Fällen der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns. In Gelsenkirchen waren es sieben Fälle.“ Dazu kommen noch in neun Fällen der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung (Gelsenkirchen: 2 Fälle), also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen und in 21 Fällen Anhaltspunkte für eine Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis (Gelsenkirchen: 7 Fälle). Schlussendlich haben die Prüfer noch in zwei Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch entdeckt, bei dem der Arbeitgeber der zahlenden Behörde die Arbeitsaufnahme verschwiegen hat (Gelsenkirchen: 1 Fall).

Zoll leitet rund 1000 Verfahren ein nach bundesweiter Razzia gegen Schwarzarbeit

Bundesweit waren 2400 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. 6500 Mitarbeitende wurden überprüft. Bereits vor Ort leiteten die Einsatzkräfte des Zolls über 360 Straf- und mehr als 620 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Außerdem ergaben sich bei den Prüfungen in mehr als 2.200 Fällen Hinweise auf mögliche Verstöße, insbesondere hinsichtlich der Ausländerbeschäftigung, der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns sowie der Beitragsvorenthaltung. Diesen Fällen geht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls nun weiter nach.

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