Gelsenkirchen. Es sei keine Arbeit vorhanden, argumentiert die Firma. Doch über die Agentur für Arbeit sucht der Arbeitgeber Mitarbeiter.
Mitarbeiter des Kommunikationsdienstleisters Amevida streiten mit ihrem Arbeitgeber häufiger vor dem Arbeitsgericht. Der Grund der Auseinandersetzung. Die Beschäftigten wehren sich mit ihren Klagen gegen ausgesprochene Kündigungen. Durch den Verlust eines Kunden, so die Argumente von Amevida, sei eine eigenständige Betriebsabteilung stillgelegt worden. Aus Sicht des Arbeitgebers stünde durch den Rückzug des Auftraggebers auch der entsprechende Arbeitsplatz zur Disposition. In vielen Fällen einigten sich die Parteien mit einem Vergleich. Das Arbeitsverhältnis endet dann zwar trotzdem, doch erreichen die Kläger in der Regel eine Verlängerung des Kündigungszeitraums.
Besonders hartnäckig wehrt sich Betriebsratsmitglied Sabrina H. gegen ihre Kündigung. Die 39-Jährige arbeitet seit fast neun Jahren in dem Callcenter. Der Betriebsrat hatte der Kündigung nicht widersprochen. In der Regel stellen sich Arbeitnehmervertreter in ähnlichen Fällen hinter ihr Mitglied.
Spätere Übernahme ist möglich
Sabrina H. wehrt sich vor allem gegen die Ankündigung des Arbeitgebers, keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen zu können. Beim Gütetermin konnten sich die Parteien nicht einigen. Der Arbeitgeber muss bis zum Kammertermin darstellen, welche Kriterien der Sozialauswahl er bei der Kündigung zugrunde gelegt hat und warum ein anderer Arbeitsbereich nicht möglich ist. Die Klägerin wiederum muss eine fehlerhafte Sozialauswahl begründen und Unternehmensbereiche benennen, in denen sie arbeiten könnte.
Pikant erscheint, dass die 39-Jährige parallel zur Klage ein Arbeitsangebot durch die Agentur für Arbeit erhielt. Dort hatte Amevida auf 12 Monate befristete Arbeitsplätze als Kundenberater und Callcenter Agents angeboten. Je nach Absprache, so die Angaben des Callcenters, käme ein Einsatz über 20 oder 40 Wochenstunden bei zeitlicher Flexibilität in Frage. Eine spätere Übernahme sei möglich. Trotz zahlreicher Kündigungen hatte Amevida zuletzt immer wieder neue Mitarbeiter eingestellt. Noch 2015 hatte das Unternehmen Mitarbeitern Anwerbeprämien gezahlt unter dem Slogan: „Freunde werben und bis zu 800 Euro abstauben.“ Am 18. Mai will das Gericht entscheiden.