Gelsenkirchen.. Auch nach der Namensänderung des Kommunikationsdienstleisters Tectum in Amevida hat sich an der Unternehmenskultur offensichtlich nicht viel geändert.
Auch nach der Namensänderung des Kommunikationsdienstleisters Tectum in Amevida hat sich an der Unternehmenskultur offensichtlich nicht viel geändert. In regelmäßigen Abständen treffen sich Arbeitgeber und einige Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht. Mal geht es um vermeintliche Zahlungsrückstände, mal um angeblich falsche Eingruppierungen oder Einsatzgebiete.
Mitarbeiter bei Laune halten
So war ein 41-jähriger Abteilungsleiter Sales plötzlich kein Vorgesetzter mehr über 150 Mitarbeiter, sondern rekrutierte Beschäftigte in den Standorten Gelsenkirchen, Dortmund, Oberhausen, Essen oder Bochum. Vor Gericht definierte die Rechtsvertretung von Avenida die Aufgaben des 41-Jährigen. Er solle Mitarbeiter ins Unternehmen holen, sie bei Laune halten und motivieren. Seinen Job macht er aus Sicht des Arbeitgebers gut.
Doch der 41-Jährige, der seit gut zehn Jahren in dem Callcenter beschäftigt ist, besteht auf den Einsatz in seiner alten Position. Doch nicht nur die Art der Beschäftigung ist strittig. Der Ex-Abteilungsleiter klagt auch einen Betrag über 28000 Euro ein, der ihm aus dem letzten und diesem Jahr noch an Prämie zustünden. Das Unternehmen zahlt neben dem Grundgehalt zusätzlich variable Vergütungen, die sich in der Höhe an den Ergebnissen vorher gemachter Zielvereinbarungen orientieren.
Keine schriftliche Zielvereinbarung
Der 41-jährige Kläger beruft sich darauf, dass ihm die zusätzlich Entlohnung auf Grund seiner Leistung bisher gewährt wurde. Eine schriftliche Zielvereinbarung habe es nicht gegeben. Im November hatte der 41-Jährige bereits den Rechtsstreit um die Gewährung von Prämienzahlungen und die Beschäftigung als Abteilungsleiter gewonnen. Doch der Arbeitgeber stellte die Zahlungen ein. Verhandlungen über die Höhe von Vergütungen, so stellte das Gericht klar, können nicht einen Entgeltanspruch außer Kraft setzen.
Vor Gericht wird deutlich, dass der Arbeitgeber nicht zwingend das lang bestehende Arbeitsverhältnis beenden möchte. Doch die Forderungen des Klägers will Amevida auch nicht erfüllen.
Am 14. Juli entscheidet nun die Kammer. Es sei denn, die Parteien einigen sich vorher doch noch und gehen möglicherweise getrennte Wege.