Gelsenkirchen. Nach dem Chaos aus dem letzten Winter hat Gelsendienste Vorkehrungen getroffen. So gibt es insgesamt 4726 Tonnen Streugut, eine erhöhte Fahrzeugflotte und eine veränderte Prioritätenliste, um durch den Winter zu kommen. Fragen und Antworten, wie Gelsenkirchen den Schnee meistern will.
Noch verschont uns Frau Holle in den Niederungen, während in den Mittelgebirgen Wintersport möglich ist. Es gibt nicht wenige, die nach dem Chaos aus dem Vorjahr rein gar nichts vermissen derzeit. Die Wettervorhersage bis zum Wochenende klammert Schneefall in Gelsenkirchen aus, doch die weiteren (noch ungewissen) Aussichten kündigen für die nächste Woche zumindest tiefere Temperaturen an, die einen Flockenfall nicht völlig ausschließen.
23 Frosttage und 19 Eistage gab es
Werfen wir einen Blick zurück auf die Ursache für diese umfassenden Vorkehrungen: den sogenannten Jahrhundertwinter. Zusammen mit den Frosttagen gab es im Zeitraum Ende November 2010 bis 1. Februar 2011 an 42 Tagen Witterungsbedingungen, in denen Schnee und Eis dauerhaft blieben und längere Auftauphasen völlig fehlten. Aufgeschlüsselt waren es: 23 Frosttage (Temperaturen fallen unter 0° Celsius) und 19 Eistage (permanent unter 0° Celsius).
Um mal daran zu erinnern, worum es in Gelsenkirchen geht: Gelsendienste betreut gut 1500 Haupt- und Nebenstraßen. Zur Winterdienststufe 1 (erste Räumpflicht) zählen Hauptverkehrs- und Durchfahrtsstraßen, die Anbindungen an Feuerwehren und Krankenhäuser.
Im Winterdienstbericht 2011 summierte sich die Streckenlänge der Stufe 1 auf 285 Kilometer. Stufe 2 (Hauptsammelstraßen, Gefällstrecken und Buslinien) umfasst 195 Kilometer, Stufe 3 (Wohnsammelstraßen mit viel Verkehr) 169 Kilometer. In den Anlieger- und kleinen Wohnstraßen (Winterdienststufe 4) werde in der Regel kein Winterdienst geleistet, heißt es. Sie ergeben noch einmal eine Streckenlänge von rund 310 Kilometern.
Da muss einiges gestreut werden. Im letzten Winter waren 2300 Tonnen Splitt, 257 Tonnen Sand, 2700 Tonnen Salz und 66.000 Liter Sole. Dafür waren angesichts von 27 Volleinsätzen jeweils 100 bis 130 Mitarbeiter im Einsatz. Außerdem wurden 91 Teileinsätze gefahren, wiederholt auch zweimal am Tag.
Räumen und Streuen
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, auf den an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwegen die Glätte zu beseitigen. Die Verpflichtung kann durch Mietvertrag oder Hausordnung auf Mieter übertragen sein. Die Winterdienstpflicht gilt für alle Gehwege, die an das eigene Grundstück grenzen, also auch für Gehwege an Garten- oder Garagengrundstücken. Es muss ein Streifen in „erforderlicher Breite“ (1,50 m) geräumt und gestreut werden: Fußgänger (auch mit Kinderwagen) und Rollstuhlfahrer sollen sich gefahrlos begegnen können.
In der Zeit von 8 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis 8 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Liegt im Gehwegbereich eine Haltestelle für Busse oder Bahnen, gilt die Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer auch dort.
Streusalzverbot
Auch dort, wo neben der Fahrbahn kein „normaler“ Gehweg verläuft (z.B. verkehrsberuhigte Zonen), müssen Schnee und Glätte beseitigt werden. Eigentümer von Eckgrundstücken müssen den Räum- und Streudienst so durchführen, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang zu den Querungsbereichen der Kreuzung möglich ist.
In Gelsenkirchen gilt bis auf wenige Ausnahmen (auf Treppen oder bei Eisregen) ein Streusalzverbot. Erlaubt sind ausschließlich abstumpfende Stoffe: Sand oder Granulat.
Da es rund um Räumpflichten viele Fragen gibt, hat Gelsendienste eine Broschüre mit dem Titel „Sicher gehen bei Eis und Schnee“ produzieren lassen. Die Broschüre (21 000 deutsch- und 15 000 türkischsprachige Exemplare) liegt in 165 Geschäften und Tankstellen im Stadtgebiet aus.