Gelsenkirchen. Im Streit um den Ausbau der Zentraldeponie Emscherbruch werfen sich Bezirksregierung und Bürgerinitiative jeweils vor, falsch zu argumentieren.
Dass eine Klage der Bürgerinitiative wahrscheinlich wird, lässt sich anhand der Argumente, die ins Feld geführt, gut ablesen. Letztlich wird wohl die Gerichtsbarkeit entscheiden müssen, wer das Recht auf seiner Seite hat. Ein paar Beispiele:
Die Bürgerinitiative (BI) führt über ihren Sprecher Heinz-Peter Jäkel an, dass die Deponie Emscherbruch mangels teils nicht vorhandener Abdichtung zum Untergrund schon 2005, spätestens aber 2009 (EU-Verordnung europäischer Fristauslauf) hätte geschlossen werden müssen. Die Protestler berufen sich auf die Deponieverordnung von 2005, die Bezirksregierung auf die Verordnung aus dem Jahr 2002.
Dazu der technische Sachbearbeiter Norbert Volkeri: „In der alten Deponieverordnung ist unter Paragraf 14 auch der Weiterbetrieb vorhandener Anlagen geregelt. Entscheidend für uns war, dass der Fortlauf der Deponie keine Belastung für die Umwelt darstellt. Und das ist bei ihr der Fall.“
Jäkel hält dagegen: „Der Bezug auf die Verordnung von 2002 ist nicht gesetzeskonform, weil zu dem Zeitpunkt die Bestimmungen von 2005 schon gültig waren, selbst wenn der Antrag der AGR von Juli 2003 stammt und im Februar 2005 geändert worden ist. Die Genehmigung für den Weiterbetrieb im Emscherbruch wurde erst im Februar 2008 ausgesprochen.“
Vorwurf: Verordnung sieht Überprüfung der Behördenentscheidung vor
Für Jäkel ist das ein bis dato ungeklärter Widerspruch, denn die in 2008 erteilte Plangenehmigung hätte nach Angaben der Protestler aufgrund der Verordnung von 2009 spätestens vier Jahre später, also 2013, überprüft werden müssen. „Das ist 2013 ebenso wenig geschehen wie 2017“, so Jäkel. Der BI-Sprecher bezieht sich auf den Paragrafen 22, demnach die Bezirksregierung Anordnungen oder Änderungen der behördlichen Entscheidungen vorzunehmen habe, soweit die von der Deponie verursachten Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit, die Betriebssicherheit oder neue umweltrechtliche Vorschriften dies erforderten.
Weitere hoch umstrittene Punkte sind Umweltverträglichkeitsprüfungen und Messungen des Grundwassers. Für die BI ist es völlig unverständlich, dass „seit 1989 über 200 Plangenehmigungen erteilt worden sind ohne eine einzige Umweltverträglichkeitsprüfung seitens der Bezirksregierung.“ Dazu Ingenieur Norbert Volkeri: „Bei der Deponie Emscherbruch handelt es sich um eine alte Anlage, bei der 1989 dahingehend eine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Allein sehr umfassende Änderungen wie die jetzt anstehende Erweiterung der Anlage benötigen eine Umweltverträglichkeitsprüfung – alle anderen nicht. Die Begründungen für alle bisherigen Entscheidungen sind in den öffentlichen Amtsblättern nachzulesen.“
Münster: Grundwasserpegel erreichen relevante Entnahmeschichten
Beim Thema Grundwasserüberwachung klagt die Bürgerinitiative, dass die Entnahmepegel nicht die relevanten Schichten erreichten. Proben würden laut Datenbank des Landesumweltamtes zwischen in einer Höhe von einem und 3,5 Meter entnommen, „unterhalb der Deponie laut AGR keine“, so Jäkel, wogegen sich die entscheidenden wasserführenden Schichten in einer Tiefe von fünf bis 15 Metern befänden.
Die Bezirksregierung spricht dagegen von „16 aktiven Grundwasserpegeln rund um die Deponie, die nicht alle gleich tief sind.“ Gleichwohl würden die jeweiligen Hoch- und Tiefpegel sehr wohl bis in die Kreidemergelschichten reichen. Nobert Volkeri legte stellvertretend dazu eine technische Zeichnung einer solchen Entnahmestelle vor. Demnach werden die Proben unter anderem in einer Tiefe von acht respektive 16 Metern gezogen. Das Landesumweltamt betonte zudem, dass nicht alle Pegel von ihr betrieben und überwacht würden.