Gelsenkirchen. Neue Regeln für die Kita-Beiträge in Gelsenkirchen: Erstmalig werden Bezieher von Wohnungsgeld von der Kitagebührenpflicht befreit.

Ein Aufregerthema sind Kita-Gebühren. Denn Eltern müssen für die gleiche Betreuung ihre Kindes in der Kita unterschiedlich viel zahlen – abhängig vom Wohnort. Hauptgrund hierfür ist, dass die Gebühren auf kommunaler Ebene festgesetzt werden und sich die Lage entsprechend von Stadt zu Stadt deutlich unterscheidet. Eine Gesetzesvorgabe hat jetzt zur Folge, dass noch mehr Menschen automatisch von einer Beitragsbefreiung profitieren – auch in Gelsenkirchen.

Die Neuregelung sieht vor, dass auch Familien mit geringen Einkommen von der Kita-Gebührenpflicht befreit werden. Folge: Erstmalig haben nun auch Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag Anspruch auf eine Befreiung. Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezieht, hat ohnehin schon Anspruch auf die Befreiung von Kita-Gebühren. Das hat Gelsenkirchen übrigens schon sehr lange in seiner Satzung aufgenommen, noch bevor es verbindlich wurde.

Bürokratische Erleichterung: Antragstellung entfällt

Im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Stadt ist die Beschlussvorlage für die neue Kita-Satzung, die im Zuge der Neuregelung notwendig geworden ist, bereits einstimmig angenommen worden. Das Besondere an der Neuregelung erklärt Bernd Kalinowski, Teamleiter für hoheitliche Aufgaben bei GeKita (städtische Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung): „Die Neuregelung hat zur Folge, dass selbst diejenigen von Beiträgen befreit werden, die zwar Anspruch auf Wohngeld haben, aber keines beantragt haben. Der früher notwendige Nachweis dieser Leistung fällt damit weg.“ Die Regelung gilt bereits seit 1. August.

In Gelsenkirchen sind die Kita-Gebühren seit 2008 auf einem konstanten Niveau. Trotzdem gibt es regional große Unterschiede. Für die 45-stündige Betreuung für ein Kind ab zwei Jahren (Höchstsatz) werden hier 434 Euro fällig, in Bochum werden dafür immerhin schon 470 Euro aufgerufen und in Dortmund kostet die Fürsorge sogar 493 Euro im Monat. In Duisburg hingegen tauchen unter dem Strich lediglich 315 Euro auf, in der Landeshauptstadt Düsseldorf steht die familienfreundliche Null.

Wie viele Menschen in Gelsenkirchen von der Neuerung profitieren, lässt sich allerdings nur schwer sagen. Nach Angaben der Stadt wird das Einkommen für die Entscheidung über eine Beitragsberechnung respektive -befreiung erfasst. Aufschlüsselungen nach Wohngeldbezug, Aufstockungen und Leistungen seien aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht darunter. Geschätzt wird, dass es eine niedrige dreistellige Zahl Betroffener ist.

Übernahme der Verpflegungskosten

Wer einen Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommt, hat auch Anspruch, Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) zu beziehen. Neben der Kostenübernahme für ÖPNV-Tickets, für eine Lernförderung oder einen Zuschuss für die monatlichen Beiträge in einem Sportverein beinhaltet das angepasste BuT-Paket jetzt auch die die Übernahme der gesamten Verpflegungskosten. „Der reduzierte Eigenanteil von etwa 20 Euro im Durchschnitt pro Monat entfällt jetzt“, sagt Bernd Kalinowski. Die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesstätte oder Hort oder in der Tagespflege ist also kostenfrei.

Im Kindergartenjahr 2018/2019 (vom 1. August 2018 bis 31. Juli 2019) hatten 1958 Kinder einen entsprechenden Zuschuss zur Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erhalten. „Es ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der insgesamt leistungsberechtigten Kinder etwa auf dem Niveau des letzten Kindergartenjahres bewegen wird, also rund 1900 bis 2000 Kinder in Gelsenkirchen hiervon profitieren werden“, so Bernd Kalinowski.