Gelsenkirchen. Der Wahlkampf tobt noch nicht lange in Gelsenkirchen. Der erste Ärger stellte sich trotzdem schon ein. “Beschwerden bezüglich widerrechtlich angebrachter Plakate“ gingen bei der Verwaltung ein. Die führte nun eine Kontrollfahrt durch. Das Ergebnis: Viele Plakate hängen nicht den Regeln entsprechend.
Der Wahlkampf tobt so lange noch nicht in unseren Breiten. Der erste Ärger allerdings stellte sich bei einigen Parteien trotzdem schon ein. Denn „aufgrund zahlreicher Hinweise und Beschwerden bezüglich widerrechtlich angebrachter Wahlplakate verschiedener Parteien“, ließ die Verwaltung per Schreiben vom 23. April wissen, sei am Dienstag, 22. April, eine stichprobenartige Kontrollfahrt durch das Stadtgebiet Gelsenkirchen durchgeführt worden. Das Ergebnis: Viele Plakate hängen nicht den Regeln entsprechend.
Nach WAZ-Informationen traf es beispielsweise die Grünen völlig unvorbereitet. Ihre DIN A 1-Plakate an Laternen etc. hatten sie nach eigener Aussage den Regeln gerecht platziert. Ein Plakat pro Mast, nur jeder dritte wurde genutzt. „Anschließend“, ärgert sich Fraktionschef Peter Tertocha, „sind die Masten ebenfalls mit weiteren Plakaten anderer Parteien bestückt worden.“
Verwaltung droht der Partei pauschal
Die Verwaltung drohte der Partei pauschal, in einem weiteren Schreiben, dies an: „Ist eine der betroffenen Parteien in der Lage eindeutig nachzuweisen (z.B. durch Bildbeweis), dass sie als Erste an dem betroffenen Standort plakatiert hat, werden dementsprechend lediglich die Plakate der anderen Parteien entfernt.
Kann keine der betroffenen Parteien einen solchen Nachweis liefern, werden alle Plakate entfernt. Die Plakate werden in Räumlichkeiten des Referats Verkehr zwischengelagert. Nach Bezahlung der Kosten für die Ersatzvornahme können die Plakate abgeholt werden.“
"Unschuldsvermutung gibt es offenbar nicht mehr"
Das trieb die Grünen auf die Palme. Geschäftsführer Patrick Jedamczick sagte: „Wir können an dieser Stelle nicht mehr als unser Wort geben. Wir können doch nicht von jedem Mast ein Foto schießen. Das haben wir auch nicht getan.“ Tertocha: „Hier wird die Beweislast einfach mal umgekehrt. Eine Unschuldsvermutung gibt es offenbar nicht mehr.“
Was also tun? Rein rechtlich war und ist die Verwaltung auf der sicheren Seite. Mehrfachplakatierung ist nicht erlaubt, weil sie die Aufmerksamkeit der Autofahrer zu sehr in Anspruch nimmt, weil sie verkehrsgefährdent für Radfahrer und Fußgänger sein kann, weil sie in Einzelfällen das Stadtbild verschandelt. Auch Kreuzungsbereiche zählen zu den sehr sensiblen Zonen. Offiziell heißt es: „Die Plakate müssen von Kreuzungen und Einmündungen einen Abstand von 20 Metern einhalten und dürfen nicht in den Luftraum über Fahrbahnen ragen.“ Ausreißer, na klar, gibt’s bereits.
Verwaltung lenkt teilweise ein
Um den Streit nicht weiter eskalieren zu lassen, lenkt die Verwaltung teilweise ein. Stadtsprecher Martin Schulmann sagte der WAZ auf Nachfrage: „Wir werden bei Mehrfachplakatierungen beide Augen zudrücken, wenn es geht.“ Nicht aber bei Kreuzungen oder Einmündungen. Schulmann: „Da haben wir im Stadtnorden bereits 40 Plakate abgenommen, die im Bauhof gelagert werden. Am Montag werden wir im Stadtsüden aktiv, wenn die Parteien nicht selbst gehandelt haben. Wir haben sie entsprechend informiert.“ Wie hoch die anfallenden Kosten sind, vermag der Stadtsprecher aktuell nicht zu sagen: „Das hängt ganz vom Arbeitsaufkommen ab.“
Übrigens: Die Großplakate, die an Kreuzungen aufgestellt sind, etwa am Musiktheater, entsprechen laut Verwaltung den Regeln...