Essen. Ein 29-Jähriger hat einen Revolver auf eine Person im Hauptbahnhof Essen gerichtet. Die Waffe war nicht echt, wie die Bundespolizei feststellte.

Bundespolizisten sind am Samstag, 11. Januar, am Hauptbahnhof Essen auf einen Mann aufmerksam geworden, der eine Waffe auf eine andere Person richtete. Die Beamten haben ihn daraufhin unmittelbar zu Boden gebracht und fixiert. Schnell hat sich laut Bundespolizei herausgestellt, dass es sich um eine Spielzeugwaffe handelte. Der Mann werde sich nun trotzdem strafrechtlich verantworten müssen.

Gegen 20.05 Uhr waren die Einsatzkräfte der Bundespolizei im Essener Hauptbahnhof unterwegs. Im Bereich des Südausgangs des Bahnhofsgebäudes fiel ihnen ein 29-Jähriger auf, hinter dem die Einsatzkräfte standen. Der litauische Staatsbürger hielt sich zu diesem Zeitpunkt in der Mitte einer Personengruppe auf, als er laut Bundespolizei plötzlich in seine Jackentasche griff, aus dieser einen Revolver zog und diesen auf einen Mann richtete. Die Beamten reagierten unverzüglich, brachten den Beschuldigten zu Boden, ergriffen die Waffe und fixierten ihn. Anschließend brachten die Polizisten ihn auf die Bundespolizeiwache im Hauptbahnhof.

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Der Geschädigte wirkte unbeeindruckt und verließ unmittelbar nach dem Vorfall die Örtlichkeit, während die Beamten den 29-Jährigen festnahmen. Die Bundespolizei geht davon aus, dass sich die Männer aus der ansässigen Obdachlosenszene kannten.

In den Wachräumen stellten die Uniformierten bei einer Betrachtung des Revolvers fest, dass es sich dabei um eine Spielzeugpistole handelte. Als die Polizisten den Wohnungslosen mit dem Sachverhalt konfrontierten, zeigte dieser sich einsichtig, entschuldigte sich und gab an, dass es ein schlechter Scherz gewesen sei. Ein Atemalkoholtest ergab, dass er mit rund 1,4 Promille alkoholisiert war.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Kriminalwache beschlagnahmten die Bundespolizisten die Spielzeugwaffe und entließen den Mann mit einem Platzverweis für den Hauptbahnhof Essen. Er wird sich nun wegen Bedrohung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.

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