Essen. Mehrere Jahre hat ein heute 46-Jähriger immer wieder seine Stieftochter vergewaltigt. Die eigenen Fotos und Videos seiner Taten überführten ihn.
Vergewaltigt, sexuell erniedrigt und dabei auch noch gefilmt: Was einem anfangs erst 13-jährigen Mädchen aus Essen passiert ist, ist kaum in Worte zu fassen. Der Täter war der Stiefvater. Am Dienstag ist der 46-Jährige am Landgericht verurteilt worden. Die Strafe: sieben Jahre Gefängnis.
Die Taten geschahen in den Jahren 2020 bis 2023. Im Urteil ist von allerschwersten Missbrauchs- und Vergewaltigungstaten die Rede. Einmal soll sich das Mädchen vor Ekel sogar übergeben haben. Bestreiten konnte der Essener die Vorwürfe nicht. Er hat viele der Taten mit seinem Handy gefilmt oder fotografiert.
Wenn die Schülerin weinte, hörte der Angeklagte nicht auf
„Vertrau mir, ich tue dir schon nicht weh.“ So oder so ähnlich soll sich der 46-Jährige ausgedrückt haben, als er seine Stieftochter in seinem Arbeitszimmer das erste Mal vergewaltigt hat. Auch wenn die Schülerin weinte, soll er nicht aufgehört haben. „Entspann dich“, soll er in diesen Momenten zum Beispiel gesagt haben. Oder: „Lass dich drauf ein.“
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Die anfangs 13-Jährige gehorchte und hat angeblich alles über sich ergehen lassen – bis sie ihr Schweigen dann doch noch gebrochen hat. Der Angeklagte war daraufhin im Januar dieses Jahres festgenommen worden. Gleichzeitig wurde auch seine Wohnung im Essener Stadtteil Kray durchsucht. Dabei war unter anderem sein Mobiltelefon sichergestellt worden. Als die Ermittler den Datenspeicher später durchforstet haben, müssen sie selbst entsetzt gewesen sein. Die Fotos und Videos zeigen schlimmste Missbrauchsszenen.
Am Ende war von 19 Vergewaltigungen die Rede
Im Prozess hatte der 46-Jährige sogar noch mehr schwere Straftaten zugegeben, als die Staatsanwaltschaft in der Anklage ursprünglich aufgelistet hatte. Im Urteil war am Ende von 19 Vergewaltigungen die Rede.
Die Schülerin selbst musste vor Gericht nicht aussagen. Wie es heißt, soll sie ihr Leben im Moment wieder ganz gut im Griff haben. Hilfestellung gibt es offenbar durch eine Therapie, die noch immer andauert – und von ihrer Familie.
Verfahren fand unter Ausschluss statt - aus Angst vor den Mitgefangenen
Mit dem Urteil sind die Richter unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben, die achteinhalb Jahre Gefängnis gefordert hatte. Die Verteidigung hatte sechs Jahre Haft für ausreichend gehalten. Der Angeklagte will die Zeit im Gefängnis nun für eine Sexualtherapie nutzen. Er wolle an sich arbeiten, erklärte er den Richtern.
Viel ist aus dem Prozess allerdings nicht bekannt geworden. Fast das gesamte Strafverfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das hatte die Verteidigung beantragt. Begründung unter anderem: Angst vor Mitgefangenen. Es sei zu befürchten, hieß es, dass die Vorwürfe durch die Berichterstattung auch im Gefängnis bekannt würden. Das wäre mit erheblichen Konsequenzen verbunden, etwa Angriffe durch Mitgefangene.
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