Essen. Unfriedliche Blockaden, um den Parteitag in der Grugahalle zu stören oder zu verhindern, sind strafbar. OB appelliert

Auch wenn es ein hohes grundgesetzliches Gut ist: Selbst das Demonstrationsrecht hat seine Grenzen und die zwischen zivilem Ungehorsam und einer Straftat ist eine besonders schmale. Nachdem Oberbürgermeister Thomas Kufen sich bereits in der jüngsten Sitzung des Essener Stadtrats klar von jedweder Form jenes Protestes distanziert hatte, der den Parteitag der AfD in der Grugahalle torpedieren soll, legte die Polizei Essen am Freitag vorsorglich nach.

AfD-Parteitag in Essen:

„Unfriedliche Proteste, insbesondere Verhinderungsblockaden, die darauf abzielen, den AfD Bundesparteitag zu stören oder zu verhindern, sind nicht durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt und stellen eine Straftat dar“, teilte Behördensprecher Thomas Weise mit. Solche Störaktionen werden konsequent unterbunden und Straftaten entschlossen verfolgt, unterstrich die Polizei einmal mehr.

Ein Appell für friedlichen Protest

Dieser Hinweis sei keinen neuen Erkenntnissen über eine wachsende Zahl gewaltbereite Störer geschuldet, die nach Essen kommen wollen, sondern als eine präventive Botschaft auch in die Mitte der großen Mehrheit von Demonstranten gemeint, die ihr Recht auf Versammlungsfreiheit eigentlich friedlich ausüben wollen. Oftmals wüssten sie womöglich nicht, durch welches Verhalten sie die Grenze des Erlaubten überschreiten.

Hintergründe zum AfD-Bundesparteitag in Essen

Dazu zählen insbesondere sogenannte „Verhinderungsblockaden mit dem Körpereinsatz großer Menschenmengen“, so Weise, von denen die Polizei weiß, dass sie zum Beginn des Parteitags geplant werden. Auch wenn jede dieser Aktionen im Einzelfall bewertet werden soll, gebe es das Risiko, sich durch eine Teilnahme daran strafbar zu machen, etwa dann, wenn sich die Beteiligten Aufforderungen der Polizei widersetzen, Wege oder Plätze freizumachen. „Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die friedlich ihren Protest ausdrücken wollen, sich von derartigen Aktionen deutlich zu distanzieren“, sagte Weise.

Oberbürgermeister Thomas Kufen formulierte es am Mittag auf seinen Medienkanälen so: „Das Recht zu demonstrieren hat dort Grenzen, wo es nicht mehr friedlich zugeht. ,Ziviler Ungehorsam‘ oder gar Gewalt gegen Menschen oder Dinge, sind inakzeptabel. Deshalb rufe ich alle dazu auf, friedlich und respektvoll zu sein und entsprechend miteinander umzugehen.“

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