Essen. Die Deutsche Annington verkauft Häuser und informiert die Bewohner erst knapp zwei Wochen vorher. Die Ankündigung konnte offenbar nicht zugestellt werden. Jetzt will man das Gespräch mit den Betroffenen suchen.
„Wir möchten Sie bitten, die bislang an uns entrichteten monatlichen Mietzahlungen ab Februar 2014 an den neuen Eigentümer zu zahlen“. Zuerst hielt Karsten P. das Schreiben für einen Betrug; nach ein bisschen Recherche stellte sich aber heraus, dass das Schreiben tatsächlich von seinem Vermieter, der Deutschen Annington, stammt. Die Häuser an der Altenbergstraße 3 und 5 wurden bereits am 31. Dezember 2013 an die Cato Immobilienbesitz und –verwaltungs GmbH verkauft; mit der Mietverwaltung wird die Grand City Property Ltd. beauftragt.
Karsten P. ist nicht über Vorgang an sich, aber über den Ablauf verwundert. Er kritisiert die Vorgehensweise der Deutschen Annington, denn das Schreiben beginnt mit dem Satz: „Wie Ihnen bereits in unserer Vorankündigung mitgeteilt wurde, haben wir das an Sie vermietete Objekt verkauft.“ Eine Vorankündigung hat es, laut P., nie gegeben. „Weder ich, noch die anderen Mieter wurden im Vorfeld über den Verkauf informiert“, prangert er an und: „Es ist einfach unverschämt zu behaupten, wir hätten Bescheid gewusst.“
Es gab technische Probleme
Auf Nachfrage dieser Zeitung bei der Deutschen Annington heißt es: „Wir haben Ankündigungsschreiben auf den Weg gebracht, allerdings gab es technische Probleme. Offensichtlich konnten deshalb einige Schreiben nicht zugestellt werden“, erklärt Pressesprecherin Jana Gantenberg. „Das bedauern wir sehr. Wir werden jetzt persönlich Kontakt mit den Mietern aufnehmen, um Verwirrungen aus dem Weg zu räumen“, entschuldigt sich die Sprecherin.
Mieter P. verwundert eigentlich gar nichts mehr. Seiner Meinung nach passe dieses Verhalten zu der Deutschen Annington. „Die haben sich nie um etwas gekümmert. Im Flur bröckelt der Putz von den Wänden und um das Treppenhauslicht kümmerte sich auch niemand. Dafür mussten wir einen Hausmeister bezahlen, der nie da war.“ Insofern ist Mieter P. sogar fast froh, dass er seine Miete in knapp zwei Wochen an einen anderen Vermieter entrichten muss. Immer getreu der Hoffnung: „Es kann nur besser werden.“ Skeptisch macht ihn nur die Tatsache, dass er den Namen Grand City Property Ltd. noch nie zuvor gehört hat.
Fest steht zumindest, dass der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten des alten Vermieters eintreten und sich für die Mieter so erst mal nichts ändern wird. „Kauf bricht Miete nicht“, so Marcel Meyer, Rechtsanwalt beim Mieterschutzbund an der Kettwiger Straße. Die Handlungsweise der Deutschen Annington, die Mieter erst zwei Wochen vorher über den Eigentümerwechsel zu informieren, hält der Anwalt allerdings auch für extrem knapp: „Eigentlich sollte so etwas schon ein paar Monate vorher geschehen. Aber das ist eine Stilfrage.“