Essen.. Bei dem A40-Unfall in Kray kamen die Rettungskräfte nur mühsam voran. Ein beteiligter Feuerwehrmann fordert, Autofahrer konsequent zu bestrafen.
Nach dem Verkehrsunfall mit drei Pkw auf der A40 in Höhe Kray am späten Freitagabend war Brandrat Carsten Stock einer der ersten am Unglücksort. Fünf Erwachsene und drei Kinder im Alter von zehn Monaten, zwei und elf Jahren wurden leicht verletzt. Die Autobahn glich zunächst einem Trümmerfeld, musste in Richtung Bochum bis 1.30 Uhr für die Räumungsarbeiten immer wieder voll gesperrt werden.
„Zum Glück hat niemand schwere Verletzungen davon getragen“, ist Carsten Stock erleichtert – und wütend zugleich: „Wieder wurde keine ordentliche Rettungsgasse gebildet. Streckenweise kamen wir nicht einmal im Schritttempo voran und mussten stoppen“, erzählt Stock, der seit 38 Jahren bei der Feuerwehr ist. Neben dem Verkehr habe auch die Rücksichtslosigkeit zugenommen, hat Stock beobachtet.
30 Sekunden können über ein Leben entscheiden
Dabei zählten gerade bei den sogenannten Hochgeschwindigkeitsunfällen auf der Autobahn oft wenige Sekunden: „Je nach Schwere der Verletzungen können schon 30 Sekunden über ein Leben entscheiden. Und diese Zeit verlieren wir fast immer, weil immer weniger Autofahrer eine Rettungsgasse bilden.“
Auch der Kinderarzt, der am Freitagabend hinzu gerufen wurde, habe sich zunächst durch den Stau kämpfen müssen, bis er am Unglücksort angelangt sei. „Es ist dann immer das gleiche Bild. Blaulicht und Martinshorn werden ignoriert, viele Autofahrer bleiben einfach stehen und bewegen sich erst nach und nach. Ich habe oft das Gefühl, dass es vielen grundsätzlich egal erscheint.“ Noch schlimmer seien die Fahrer, die die Rettungsgasse selbst nutzen, um möglichst schnell am Stau vorbeizukommen. Auch am Freitag habe er solche Szenen wieder beobachtet, schildert Carsten Stock.
280 Euro Bußgeld und Fahrverbot droht
Grundsätzlich sei er „kein Freund von Strafen“. Beim Thema Rettungsgasse helfe bloßes Appellieren aber nicht mehr, ist der erfahrene Feuerwehrmann überzeugt: „Es wäre ein Zeichen, wenn Strafen verhängt würden“, fordert Stock. Zwar ist das Bilden einer Rettungsgasse laut Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben. Wer sich nicht daran hält, kann mit 280 Euro Bußgeld, Punkten und Fahrverboten rechnen.
„Die Polizisten am Einsatzort sind aber natürlich vordergründig mit dem Unfallgeschehen betraut“, sagt Stock, der sich eine konsequente Strafverfolgung wünschen würde: „Wer Rettungsfahrzeuge behindert, muss dafür bestraft werden.“