Essen.

Der schlechte Winterdienst der Stadt Essen auf den Hauptverkehrsstraßen und im Zentrum hat nicht nur Autofahrer, Spaziergänger, Hauseigentümer und Mieter massiv verärgert, sondern auch die lokale Politik und die Wirtschaft.

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Der Einzelhandelsverband glaubt sogar, dass das Weihnachtsgeschäft in Essen schlechter ausgefallen ist als erwartet, weil Kunden Angst gehabt hätten, in die City zu fahren. „Nach dem zweiten harten Winter hoffen wir, dass es im nächsten Jahr weniger chaotisch zugeht“, sagt Ulrich Kanders vom Essener Unternehmensverband. Viele Mitarbeiter kämen nur verspätet zur Arbeit; Arbeitsabläufe seien behindert. Straßen müssten frei sein, damit genug Material rechtzeitig angeliefert wird. „Sonst kommt es zu teuren Produktionsausfällen.“

Lokalpolitiker wollen das Thema im Rat debattieren - und Druck machen. „Der Winterdienst ist überall besser als in Essen. Alle anderen Städte kriegen es hin, nur wir in Essen nicht. Diese Leistung ist nicht akzeptabel und schadet dem Standort“, schimpft Essens SPD-Chef Dieter Hilser. Den EBE-Beschäftigten sei kein Vorwurf zu machen, sondern der EBE-Spitze und dem Aufsichtsrat, der nicht verhindert habe, dass kaum leistungsfähige Räumfahrzeuge gekauft worden seien. Hilser bringt gar eine Gebührenerstattung an die Bürger wegen „Schlechterleistung“ ins Spiel. „Wenn ein Vermieter die Wohnung nicht in Ordnung hält, darf der Mieter ja auch die Miete kürzen.“

Auch Bürgerbündnis-Fraktionschef Udo Bayer meint: „Aus dem Desaster im letzten Winter ist wenig gelernt worden. Die Versprechungen entpuppten sich als Luftnummer. Die Räumleistungen in Essen sind deutlich schlechter als die in den Nachbarstädten.“

Nicht nur Bayer, sondern auch die FDP weist Forderungen der EBE zurück, ein besserer Winterdienst koste mehr Geld. „Nicht die Gebührenhöhe ist das Problem, sondern das Missmanagement bei der EBE“, sagt Essens FDP-Chef Ralf Witzel. Völlig unverständlich sei, warum nicht einfach mehr Salz eingelagert worden ist. „Dass nach zehn Tagen Winter schon das Salz alle ist, ist blamabel. Das ist uns anders versprochen worden.“

Winterchaos in Essen

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Winterchaos in Essen. Foto: Walter Buchholz
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Winterchaos in Essen. Foto: Walter Buchholz
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Winterchaos in Essen. Foto: Dennis Straßmeier
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Winterchaos in Essen. Foto: Dennis Straßmeier
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Winterchaos in Essen. Foto: Oliver Müller
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Winterchaos in Essen. Foto Walter Buchholz
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Winterchaos in Essen. Foto Walter Buchholz
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Winterchaos in Essen. Foto: Walter Buchholz
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Winterchaos in Essen. Foto: Foto: Joachim Kleine-Büning
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Winterchaos in Essen. Foto: Dennis Straßmeier
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Winterchaos in Essen. Foto: Dennis Straßmeier
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Winterchaos in Essen. Foto: Dennis Straßmeier
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Winterchaos in Essen. Foto: Dennis Straßmeier
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Winterchaos in Essen. Foto: Dennis Straßmeier
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Winterchaos in Essen. Foto: Dennis Straßmeier
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Winterchaos in Essen. Foto: Ulrich von Born
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Winterchaos in Essen. Foto: Ulrich von Born
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Winterchaos in Essen. Foto: Ulrich von Born
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Winterchaos in Essen. Foto: Dennis Straßmeier
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Winterchaos in Essen. Foto: Dennis Straßmeier
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Winterchaos in Essen. Foto: Dirk Bauer
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Winterchaos in Essen. Foto: Dirk Bauer
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Anspruch und Wirklichkeit

Gibt es Geld zurück, wenn der Winterdienst versagt? Bürger können Gebühren von der Stadt tatsächlich zurückfordern. Zumindest in der Theorie. In der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung heißt es unter Paragraph 9: „Ist ein Reinigungsausfall von mehr als 10 Prozent (...) zu verzeichnen und/oder unterbleibt die Winterwartung nicht nur vorübergehend, kann beim Stadtsteueramt die Erstattung (...) beantragt werden.“

Wer sich jetzt schon die Hände reibt, hat sich womöglich zu früh gefreut. Denn die Stadt hat in ihrer Satzung vorgebeugt. Dort heißt es auch: „Bei vorübergehenden Einschränkungen (...) z.B. durch Witterungseinflüsse (...) entsteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung.“

Werner Weskamp, Geschäftsführer des Eigentümervereins „Haus und Grund“, hält es für schwierig, Ansprüche durchzusetzen. Der Einzelfall sei sehr genau zu prüfen. Den Nachweis, dass der Winterdienst unterblieben ist, muss jedenfalls der Bürger erbringen. Die Fahrer der EBE-Streudienstwagen sind gehalten, zu dokumentieren, welche Straßen sie geräumt haben. Hauptverkehrsstraßen haben Vorrang.