Essen. Die Kitas fahren ab Montag Notprogramme - Eltern sollen Kinder zu Hause lassen. Das löst Diskussionen aus, weil wenig geregelt ist.
Die Kitas fahren Notprogramme - und viele Eltern rufen jetzt in den Einrichtungen an, um zu klären, wie es von der kommenden Woche an weitergeht. Väter und Mütter wurden von der NRW-Landesregierung weiterhin dringend dazu aufgerufen, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen.
"Es gibt viele Eltern, die in einem unendlichem Kraftakt versuchen irgendwie die Betreuung selbst zu organisieren – gerade Alleinerziehende leiden oft unter der aktuellen Situation. Viele Eltern machen auch deutlich, dass sie eine Betreuung zuhause wegen ihres Jobs nicht schaffen", berichtet Elisabeth Voßenberger, die Leiterin der Kita Kämpenstraße (Holsterhausen).
Gabriele Blinkert, Leiterin der Kita Seumannstraße (Altenessen), ergänzt: „Viele Eltern kommen an ihre Belastungsgrenzen. Bei einigen Eltern stehen mit einer Stundenreduzierung berufliche Laufbahnen auf der Kippe. Die Eltern sagen, sie hätten sich mehr Klarheit seitens der Politik gewünscht.“
Kein Nachweis über Vollzeit-Jobs nötig
Es gibt ab Montag keine strikten Kita-Schließungen - die NRW-Regierung beließ es erneut bei einem Appell an die Eltern. Wer sein Kind in der Kita betreuen lassen möchte, muss nicht nachweisen, dass er keine Alternative hat. Auch ein Nachweis über eine Vollzeit-Arbeitsstelle - er musste in den vergangenen Jahren schon mal bei Notprogrammen erbracht werden, zum Beispiel wegen Streik-Situationen - ist nicht nötig.
Entsprechend seien viele Leitungen der städtischen Kitas verärgert von der Landespolitik, "weil mit der aktuellen Regelung ein Verhandlungsprozess zwischen Eltern und Kitas ausgelöst wurde", berichtet Stefanie Kutschker, Sprecherin des Essener Jugendamtes. Während viele Väter und Mütter nicht auf die Appelle der Landesregierung reagierten, gingen andere Elternteile weit über ihre Belastungsgrenze hinaus.
Keine Änderungen bei Tagesmüttern
Wer sein Kind nicht von einer Kita, sondern von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreuen lässt, hat derzeit offenbar keine Änderungen zu fürchten: Die neuen Regeln, die ab 11. Januar für Kitas gelten - zum Beispiel die generelle Reduktion des Stundenkontingents um zehn Stunden - gilt in der Tagespflege nicht. "In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder grundsätzlich im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit einge-
halten werden", erläutert Stefanie Kutschker.
Von Großtagespflegen spricht man bei Einrichtungen, in denen sich mehrere Tagespflegepersonen zusammentun, um gemeinsam Kinder zu betreuen. Auch beim letzten eingeschränkten Regelbetrieb habe es für die Kindertagespflege keine Vorgaben seitens einer Stundenreduzierung gegeben.
Unterdessen wendet sich der Chef-Virologe der Essener Uniklinik Ulf Dittmer gegen den Beschluss der Landespolitik, Schulen und Kitas weitgehend zu schließen. „Kleine Kinder sind keine effizienten Verbreiter“, sagte Dittmer am Freitag. Unter den Schließungen „leiden vor allem die Kinder aus sozial schwachen Familien“, betont der Mediziner. Weiterführenden Schulen mit älteren Kindern rät er zu Hygienekonzepten. Das Argument, eine Öffnung führe zu mehr Mobilität und damit zu mehr Infektionen, lässt Dittmer nicht gelten: „Bildung ist ein hohes Gut“, das man gegen diese Möglichkeit abwägen müsse.