Essen. Vier Jahre und drei Monate muss eine Mutter ins Gefängnis, weil sie ihren anfangs sechs Jahre alten Sohn zweimal sexuell missbraucht haben soll.
Spöttisch lacht die 53 Jahre alte Angeklagte während der Urteilsbegründung. Doch das ändert am Freitag nichts daran, dass die V. Strafkammer voll von ihrer Schuld überzeugt ist. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs ihres sechs Jahre alten Sohnes verurteilt das Gericht sie zu vier Jahren und drei Monaten Haft.
Zehn Jahre liegt diese Tat zurück. Der heute 16-Jährige hatte im Prozess erzählt, dass seine Mutter im Bett lag und telefonierte. Sie hätte ihn zu sich gerufen, nackt sei sie gewesen. Erzählt hätte sie, dass sie mit jemandem telefoniere, der dies gerade mit seiner Tochter mache. Dann hätte sie sich an ihm vergangen. Zwei Jahre später sei es noch einmal zu einem sexuellen Missbrauch gekommen, da hätte sie ihn unsittlich berührt.
Detailreiche Aussage des Sohns
Als Lügner und Betrüger hatte die 53-Jährige, selbst wegen Betruges vorbestraft, ihren Sohn im Prozess bezeichnet. Der Junge hätte nur von zuhause weggewollt und sie deshalb angezeigt. Doch Psychologe Detlef Korff, der die Glaubwürdigkeit des Jungen untersucht hatte, sah keine Anhaltspunkte für eine bewusste oder unbewusste Falschaussage des Jungen. Es sei gerade für Kinder typisch, dass sie erst einmal schweigen, weil sie bei einer Anzeige den Verlust der Mutter fürchten.
Die Analyse des Gutachters teilte das Gericht. Es erinnerte daran, wie detailreich die Aussage gewesen sei. Gestützt wurde der junge Mann auch durch seinen Freund, dem er als Erstem unter Tränen vom Missbrauch erzählt hatte. Dieser Freund hatte den Tipp gegeben, zum Jugendamt zu gehen.
„Sie hat ihren Sohn unglaublich schlecht gemacht"
Staatsanwältin Katja Himmelskamp hatte darin einen Beleg für die Glaubwürdigkeit gesehen: „Gerade in der Pubertät, wo man ein echter Mann sein will, erzählt man seinem Freund doch nicht fälschlich vom Missbrauch durch die Mutter und weint dabei.“ Verteidigerin Tanja Langa warnte vor einer Verurteilung. Sie hatte am Freitag noch mehrere Anträge gestellt, um zu beweisen, dass der 16-Jährige seit mehreren Jahren Haschisch rauche und seine Aussage deshalb falsch sei. Beides schloss die Kammer aus. Rechtsanwältin Lina Anna Schuster, die den 16-Jährigen in der Nebenklage vertrat, rügte die Verteidigung: „Zu Beginn heißt es, die Aussage ist bewusst gelogen. Und jetzt soll sie wegen Haschisch unbewusst falsch sein.“
Mindestens zwei Jahre Haft gibt es für nur einen Fall des schweren sexuellen Missbrauchs. Richterin Luise Nünning erinnerte für das Strafmaß an das Verhalten der Frau: „Sie hat ihren Sohn unglaublich schlecht gemacht, ihn hier sogar verstoßen."