Essen. Das städtische Rechnungsprüfungsamt hat die Ergebnisse der externen Überprüfung bei den Essener Entsorgungsbetrieben in einer Vorlage für den Hauptausschuss bewertet - und sieht Ex-Geschäftsführer Klaus Kunze in einem Dilemma. In Betracht kämen gleich mehrere strafbare Vergehen.
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt Essen hat die Sonderprüfung zum EBE-Skandal einer eigenen Wertung unterzogen und dabei laut Unterlagen, die der WAZ vorliegen, die Rolle des früheren Geschäftsführers der Entsorgungsbetriebe, Klaus Kunze, sehr kritisch beleuchtet.
Die externe Prüfung hatte als einen der gravierendsten Merkwürdigkeiten eine ungerechtfertigte Höhergruppierung des Betriebsratsvorsitzenden Thomas Altenbeck ergeben. Der gelernte Kfz-Mechaniker konnte sich nach seiner 2003 erfolgten Freistellung innerhalb weniger Jahre von Entgeltgruppe 6 auf Entgeltgruppe 13 verbessern, wobei nach Aussage der Prüfer „teilweise mehrere Stufen in einem Schritt“ übersprungen wurden.
Das RPA merkt dazu an, „diese Entgeltgruppe erreichten bei der Stadt Essen in der Regel nur gute Mitarbeiter/innen mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss mit mehreren Jahren Berufserfahrung“. Die Unterschiede sind laut RPA beachtlich: „Das Grundentgelt pro Monat in der Entgeltgruppe 6 beträgt zurzeit ca. 2700 Euro, das in der Entgeltgruppe 13 ca. 5000 Euro.“
Verdacht, dass Kunze "wirtschaftliche Vorteil" für sich selbst sichern wollte
Für Klaus Kunze, der diese Begünstigung Altenbecks genehmigt haben muss, entstehe laut RPA „ein Dilemma“: Entweder habe er die Leistungen nicht „mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns“ und damit zum wirtschaftlichen Nachteil der EBE gewährt, dann könnten Schadensersatzforderungen der EBE fällig werden - „in Betracht kann auch der Straftatbestand der Untreue kommen“. Oder: „Hat er hingegen einen wirtschaftlichen Vorteil für die Gesellschaft zu erreichen versucht, muss er damit rechnen, dass er und die Begünstigten der Korruption bezichtigt werden“, schreibt das RPA.
Im Raum stehe auch der Verdacht, dass sich Kunze „wirtschaftliche Vorteile“ für sich selbst sichern wollte. Denn der von ihm begünstigte Altenbeck sei als Mitglied des EBE-Aufsichtsrats „quasi sein Vorgesetzter“ gewesen. Umgekehrt sei „kaum vorstellbar“, dass Altenbeck wegen der Begünstigungen „die Interessen der Mitarbeiter mit dem nötigen Nachdruck gegenüber der Unternehmensleitung vertreten konnte“, so das RPA.