Essen. Abschlussbericht schätzt den möglichen Schaden bei den Entsorgungsbetrieben auf bis zu 242.000 Euro – die Beraterverträge für Ex-Ratsherr Hoppensack nicht eingerechnet.
Durch das umstrittene Geschäftsgebaren bei den Essener Entsorgungsbetrieben (EBE) sind dem Unternehmen in der Vergangenheit spürbare wirtschaftliche Nachteile entstanden, die sich zum Teil auch Ex-Geschäftsführer Klaus Kunze anlasten lassen. Zu diesem Fazit kommt die von den EBE-Gesellschaftern beauftragte Kanzlei Husemann Eickhoff Salmen & Partner im Abschlussbericht zu ihrer Sonderprüfung.
Danach schätzt man den entstandenen Schaden auf eine Summe von bis zu 242.000 Euro, wobei in diesem Betrag die Beraterverträge mit dem ehemaligen SPD-Ratsherrn Harald Hoppensack ausdrücklich noch nicht enthalten sind. Mögliche Schadenersatz-Ansprüche dort im Detail zu beziffern, müsse einer eigenen Prüfung vorbehalten sein, heißt es.
Eingruppierung des Betriebsrats-Chefs war Begünstigung
Die Sonderprüfer hatten die Geschäftspraxis der EBE unter die Lupe genommen, weil das private Entsorgungs-Unternehmen Remondis intern geharnischte Vorwürfe erhoben und diese Prüfung vor einigen Monaten gefordert hatte. Es ging dabei um mögliche Gesetzesverstöße genauso wie um die Frage, ob stets auch die Vorschriften der regelkonformen Unternehmensführung („Compliance“) beachtet wurden – von den Fußball-Tickets zur „Pflege der politischen und betrieblichen Landschaft“ bis zu vermeintlichen Begünstigungen einiger Betriebsräte, von den Beraterverträgen für Ex-SPD-Ratsherr Harald Hoppensack bis zu Vorwürfen rechtswidriger Spenden oder „Selbstbewilligungen“.
So kommen die EBE-Sonderprüfer unter anderem zu der Erkenntnis, dass etwa die Eingruppierung des Betriebsrats-Chefs „nicht den notwendigen arbeitsrechtlichen Vergleichs- und Überprüfungsmaßstäben standhält“, es sich also hier um eine Begünstigung handelt. Möglicher Schaden über die Jahre: rund 150.000 Euro, wobei unklar ist, ob Ex-Geschäftsführer Kunze die Fehlerhaftigkeit bewusst war.
Auch die Dienstwagen für gleich drei Betriebsrats-Mitglieder seien als Begünstigung zu werten. Schaden zusammen: gut 32.000 Euro.
Hoppensack in Bericht nicht berücksichtigt
Dass die EBE großzügig mit Fußball- und Konzert-Tickets für Politiker, Mitarbeiter und Dritte hantierte, war im Grundsatz nicht zu beanstanden, schreiben die Sonderprüfer in ihrem Bericht, da aber nicht anständig dokumentiert ist, wer davon wie profitierte – eine Pflichtverletzung von Ex-Chef Kunze, wie es heißt –, beziffert man den Schaden „bis zu einem rechtfertigenden Nachweis der betrieblichen Verwendung“ auf etwa 10.000 Euro.
Hinzu kommt ein Schaden von etwa 26.000 Euro durch ein vorgehaltenes Pool-Fahrzeug, einen Audi A6, für den es nach Ansicht der prüfenden Kanzlei „keine betriebliche Notwendigkeit“ gab.
Nicht beziffert ist in dem Abschlussbericht von Husemann Eickhoff Salmen & Partner der potenzielle Schaden für die Entsorgungsbetriebe durch den Beratervertrag mit Ex-SPD-Ratsherr Harald Hoppensack: Diesen zu ermitteln, dafür habe schlicht die Zeit gefehlt, schreiben die Sonderprüfer, weil man nicht aus der Hüfte die Angemessenheit der IT-Leistungen habe überprüfen können.
Darlehen an Mitarbeiter vergeben
Allerdings lassen die Prüfer durchblicken, dass es durchaus ein stattliches Sümmchen sein könnte, das auch hier zusammenkommt. Denn zwar war der Vertrag nicht zustimmungsbedürftig, konnte von Klaus Kunze also im Alleingang ohne den Aufsichtsrat abgeschlossen werden. Allerdings verstieß Kunze gegen den „Public Corporate Governance Codex“, den sich die Stadt Essen für ihre Beteiligungen gegeben hat.
Mit der drastischen Erhöhung des Tagessatzes von Hoppensack etwa habe man gegen die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstoßen, weil diese „nicht zu rechtfertigen“ gewesen sei. Zudem holte Kunze zumindest für den letzten Vertrag mit seinem Parteifreund keine Vergleichsangebote anderer Anbieter ein.
Schlimmer noch: „Für einen Großteil der von Herrn Hoppensack abgerechneten Manntage nach dem 15.09.2011 liegen keine dokumentierten Arbeitsergebnisse vor.“ Es seien auch keine Tätigkeitsnachweise vereinbart worden.
Für das i-Tüpfelchen sorgen schließlich anfangs zinslos gewährte und später unterm Marktzins liegende kleinere Darlehen, die die EBE an Mitarbeiter vergab. Möglicher Zinsschaden: rund 1500 Euro.