Essen-Rüttenscheid.. Politiker der Essener Bezirksvertretung II haben das Ansinnen eines Blumenhändlers abgelehnt, der am Rande der Sternschule im Stadtteil Rüttenscheid Tannenbäume anbieten wollte. Dabei ist die Fläche – ein 30 Quadratmeter kleines Brennesselbeet – baulich eindeutig getrennt.
Darf ein Blumenhändler auf einem Schulgelände einfach seine Weihnachtsbäume verkaufen? „Das darf er natürlich nicht“, sagte dazu die große Mehrheit in der Bezirksvertretung (BV) II und lehnte das Ansinnen des Geschäftes „Coco’s Blumenzauber“ ab, auf einem Teil des Sternschulen-Grundstücks in der Weihnachtszeit eine Verkaufsfläche zu schaffen. Das Problem: Hätte die Schulverwaltung die Politik nicht – gezwungenermaßen – um ihre Zustimmung gebeten, wäre wohl niemandem der direkte Zusammenhang zwischen Schule und Grundstück überhaupt nur aufgefallen.
Für das Ehepaar Senada „Coco“ und Sascha Seibert war der Gedanke eigentlich naheliegend. „Ein Tannenbaumverkauf gehört für uns dazu und da man dafür auch etwas Platz braucht, ist uns das Nachbargrundstück ins Auge gefallen“, berichtet Inhaberin Senada Seibert. Im vergangenen März erst hat das junge Pärchen seinen „Blumenzauber“ an der Klarastraße 44 eröffnet und bis sich das Geschäft auch herumgesprochen hat und die Kunden bewusst von der Rü abbiegen, wird es noch dauern. Als Existenzgründer greift man eben nach jeder Chance.
Schulrektorin und Immobilienwirtschaft hatten nichts gegen Baumverkauf
Die der Seiberts ist rund 30 Quadratmeter groß, nicht mehr als ein Beet mit Brennnesseln, und liegt links neben dem Hauseingang Klarastraße 46, zwischen Gehsteig und dem Hof der Sternschule. „Wir hätten die Fläche gerodet und nach dem Verkauf mit Blumen bepflanzt“, berichtet Senada Seibert. Die Schule hätte noch ihr Bäumchen bekommen, etwas dagegen hatte weder die Rektorin, noch die städtische Immobilienwirtschaft. Das klang vielversprechend.
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War es aber nicht. Da besagte Fläche nominell zum Schulgrundstück gehört, musste die Politik vor Ort entscheiden. Und die sagte „Nein“. „Wir haben zum ersten Mal einen Antrag, nach dem auf einem Schulgelände eine gewerbliche Fläche eingerichtet werden soll. Wir fürchten einen Präzedenzfall und das Bestreben weiterer Händler, ihre Weihnachtsbäume zukünftig an solchen Orten zu verkaufen“, stellte SPD-Fraktionssprecher Peter Lankes fest. Er fügte an: „Außerdem sind meines Wissens nach gewerbliche Zwecke auf Schulgeländen nicht erlaubt.“ Dem schlossen sich CDU, Grüne und Linke in seltener Eintracht an. Die FDP enthielt sich, wollte keine Grundsatzentscheidung treffen. Nur das Essener Bürgerbündnis (EBB) stimmte zu – Vertreterin Heidemarie von Münchhausen ist es durchaus zuzutrauen, dass sie die Verhältnisse vor Ort auch wirklich kennt.
Denn ein Schulgrundstück ist das Brennnessel-Beet nur auf dem Papier. Ein Zaun trennt Gehweg und Beet klar vom Schulbereich. Sascha Seibert würde mit seinen Bäumchen dem Gelände den Rücken zudrehen. Ein Positives hat jedoch das „Nein“ für ihn: „Coco’s Blumenzauber“ ist nun erheblich bekannter als vorher.