Essen. Der neue Bußgeldkatalog ist in Essen in Kraft. Für Temposünder und Falschparker wird es teurer. Unsere Übersicht zeigt: So hoch sind die Strafen.
Ein neuer Bußgeldkatalog gilt seit Dienstag, 9. November. Damit steigen die Strafen für falsches Parken und für zu schnelles Fahren. Auch in Essen werden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes ab kommender Woche deutlich teurere Knöllchen verteilen.
Der Bundesrat hatte die Bußgelderhöhungen mit Blick auf die Sicherheit beschlossen. Vor allem Fußgänger und Radfahrer sollen stärker geschützt werden. Damit soll eine „sichere, klimafreundliche und moderne Mobilität“ gefördert werden.
Für Autofahrer bedeutet das: Wer sich nicht an die Regeln der Straßenverkehrsordnung hält, muss künftig merklich mehr bezahlen. Eine Übersicht der neuen Strafen, die künftig gelten.
Parken auf dem Gehweg geht deutlich mehr ins Geld
Das verbotene Parken auf dem Gehweg oder auf einem Schutzstreifen wird deutlich teurer: 55 statt 20 Euro müssen Autofahrer künftig zahlen, wenn sie erwischt werden. Bei schwereren Verstößen können bis zu 100 Euro Bußgeld verhängt und sogar ein Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen werden, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.
Wer ohne Berechtigung auf einem Schwerbehindertenparkplatz parkt, zahlt künftig 55 Euro. Ebenso viel kostet das unberechtigte Parken auf einem Platz für E-Autos oder Car-Sharing-Wagen.
Parken ohne Parkschein: Rechnung geht nun nicht mehr so leicht auf
Auch das Parken ohne Parkschein wird teurer. Hier müssen zukünftig für einen Verstoß 20 Euro anstelle von zuvor 10 Euro bezahlt werden. Die hin und wieder zu hörende Rechnung, wonach man lieber ein Knöllchen riskiere, statt stets den Parkscheinautomaten zu füttern, weil Letzteres auf Dauer teurer komme, dürfte jetzt nicht mehr so leicht aufgehen. Teurer wird auch der allgemeine Halt- und Parkverstoß: statt mit bis zu 15 Euro pro Sanktion sind bald bis zu 25 Euro fällig.
Die Bußgelder für Temposünder innerorts werden sogar weitestgehend verdoppelt, hier stärker durchgreifen zu können, ist eines der Hauptziele der Reform. Bis zehn Kilometer pro Stunde über dem erlaubten Tempo werden 30 statt 15 Euro fällig, bei elf bis 15 km/h zu viel 50 statt 25 Euro und bei 16 bis 20 km/h zu viel 70 Euro statt 35.
Einen Punkt gibt es weiterhin erst ab 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit, dazu werden 115 statt 80 Euro fällig. Wer zwischen 26 und 30 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt 180 Euro statt bisher 100. Auch hier ist ein Punkt fällig. Die Sanktionshöhe schraubt sich dann mit jedem Zehnerschritt rasch höher. Das höchstmögliche Bußgeld: 800 Euro (früher 680) für Raser, die mehr als 70 Stundenkilometer zu schnell unterwegs sind. Dazu kommen zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.
Auch Radfahrer müssen bei fehlerhaftem Verhalten mit Sanktionen rechnen
Auto- und Motorradfahrer, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und sie dadurch gefährden, zahlen künftig 140 statt 70 Euro, bekommen einen Punkt in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Radfahrern drohen in solchen Fällen 70 Euro und ein Punkt.
Ordnungsdezernent Christian Kromberg begrüßt die Verschärfung. „Ich weiß aus dem Bekanntenkreis, dass bei Park- und Tempo-Verstößen ganz oft ökonomische statt rechtskonforme Entscheidungen getroffen werden.“ Das oben beschriebene Beispiel Parkscheinautomat sei sehr zutreffend.
Ordnungsdezernent begrüßt die Verschärfung: leider notwendig
Aber auch beim zu schnellen Fahren seien die Sanktionen in Deutschland ganz offensichtlich nicht schmerzhaft genug gewesen, weshalb im Ausland auch fast durchgehend weit höhere Tarife gelten würden, was dort wiederum zu größerer Regeltreue führe. „Ich bedaure, dass es nötig ist, bei uns ebenfalls härtere Sanktionen zu verhängen.“ Doch sei dies offenbar alternativlos.
Der oft zu hörende Einwand, die Stadt betreibe „Abzocke“ und wolle nur Einnahmen erzielen, sei jedenfalls nicht zutreffend. „Die Einnahmen für die Stadtkasse sind allenfalls ein Kollateralnutzen“, so Kromberg. (lh/F.S.)