Essen. Polizei-Ermittlungen nach Todesfall so gut wie eingestellt: kein Hinweis auf Fremdverschulden. War es Leichtsinn oder ein Kommunikationsfehler?
Zwei Tage nach dem Tod eines Gleisarbeiters (67) am Essener Hauptbahnhof hat die Polizei Essen ihre Ermittlungen so gut wie eingestellt: Es waren keine strafrechtlichen Umstände, die zu dem Unglück am späten Sonntagabend geführt hatten, sagte Polizeisprecher Marco Ueberbach am Dienstagmorgen: „Wir schließen ein Fremdverschulden am Tod des Mannes aus.“ Auch auf einen Suizid gebe es keinerlei Hinweise.
Der tragische Unfall wäre wohl nicht passiert, wenn der Arbeiter zusammen mit 20 Kollegen nur eine Viertelstunde später die Gefahrenzone betreten hätte. Ab 23.30 Uhr sollte der Trupp eine Weiche warten, so sah es der Auftrag der Deutschen Bahn an eine Drittfirma vor, um 23.15 Uhr passierte das Unglück.
Die Strecke wäre ab 23.30 Uhr nicht mehr benutzt worden
Dann wäre die Bahn durch gewesen. Denn es war an diesem Abend die letzte S 1 mit der Zugnummer 31192, die unterwegs von Dortmund Hauptbahnhof nach Solingen Hauptbahnhof war. Hätten die Arbeiter die Durchfahrt des Zuges vorschriftsmäßig abgewartet, wäre die Strecke bis auf Weiteres nicht mehr benutzt und der Tod des als erfahren geltenden 67-Jährigen verhindert worden.
War es also folgenschwerer Leichtsinn oder ein Kommunikationsfehler? Was den Mann und dessen Kollegen, die unverletzt blieben, bewogen hat, die Gleise vorzeitig zu betreten, ist noch nicht bekannt. Wenn die Polizei ihre Ermittlungen in solchen Fällen abgeschlossen hat, übernimmt in der Regel das Eisenbahnbundesamt die weiteren Untersuchungen. (j.m.)