Essen. Ilse Volbracht aus Essen zog nach einem Aufenthalt im Krankenhaus zur Kurzzeitpflege in ein Altenheim, daraus sollte eine Langzeitpflege werden. Dabei wollte die 90-Jährige wieder zurück nach Hause. Mit Hilfe schafft sie das nun endlich – nach vier Monaten Ungewissheit.
Ilse Volbracht (90) soll in ihre Wohnung nach Holsterhausen zurückkehren. Sie kam zur Kurzzeitpflege ins Altenheim – und wäre beinahe geblieben.
Läuft alles wie derzeit geplant, dann zieht Ilse Volbracht in der kommenden Woche zurück in ihre Wohnung nach Holsterhausen, das berichtet Christoph Imcke. Er ist seit 25 Jahren Zahnarzt der 90-Jährigen und will ihr aus dieser Fürsorge helfen, das DRK-Seniorenzentrum an der Henri-Dunant-Straße in Rüttenscheid wieder zu verlassen. Denn dort habe sie nach eigener Aussage nie bleiben wollen (wir berichteten).
Entscheidung bereut
Ilse Volbracht kam ins Elisabeth-Krankenhaus, um sich nach einem Schwächeanfall auf den Rat ihrer Hausärztin untersuchen zu lassen. Dort brach sie sich den Arm, kam dann zur Kurzzeitpflege ins Heim. Schließlich verließ sich die 90-Jährige auf eine Bekannte, die damals eine Vollmacht der Seniorin hatte: Ilse Volbracht unterschrieb die Umwandlung in eine Langzeitpflege. Dabei war laut Klinik eine dauerhafte Pflege gar nicht vorgesehen. Was sie getan hatte, wurde der Seniorin offenbar zu spät bewusst. Sie bereute ihre Entscheidung und klagte, dass sie weder eine Reha erhalte, noch etwas getan werde, um sie wieder zu mobilisieren. Stattdessen baute sie immer weiter ab, sitzt nun im Rollstuhl.
„Ich hab’ mit dem Leben abgeschlossen“, sagte sie nach einigen Monaten im Heim, in dem sie sich ein Zimmer mit einer Bewohnerin teilt und sowohl monatlich für dieses 1780 Euro, als auch weiterhin die Wohnung in Holsterhausen zahlte. Dorthin will sie unbedingt zurück, lebte die rüstige und gut gestellte Dame doch zuvor selbstständig. In dem Zweibettzimmer ohne Telefon, beschrieb sie, fühle sie sich wie im Käfig.
Zahnarzt wurde deutlich gebeten zu gehen
Ein Telefon sagte auf WAZ-Nachfrage der DRK-Kreisgeschäftsführer sogleich zu. Ebenso die Möglichkeit auszuziehen. Das stellt auch der Kreisverband des DRK klar: „Frau V. kann jederzeit aus der Einrichtung ausziehen.“ Die Vorbereitungen, um ein angemessenes soziales Netzwerk für die häusliche Versorgung der Bewohnerin zu schaffen, laufen laut DRK – allerdings offenbar erst, nachdem die ihre Geschichte öffentlich gemacht hatte.
Weiter heißt es: „Selbstverständlich gab und gibt es keinerlei Besuchsbeschränkungen für der Bewohnerin nahestehende Personen“, niemandem sei ein Hausverbot erteilt worden. Gemeint ist Christoph Imcke, der erklärt: Das Wort Verbot sei zwar nicht gefallen, doch hätten ihm die Pflegekräfte an der Anmeldung deutlich mitgeteilt, er solle gehen. Das sei eine Anweisung vom Haus gewesen, sagt er, weil er wohl zu viel hinterfragt habe. Er habe nur zur Behandlung kommen dürfen.
Vollmacht und Betreuungsverfahren
Nun, erzählt er, hat Ilse Volbracht ihre Wohnungsschlüssel zurück, nachdem sie die schließlich per Einschreiben einforderte. Imcke habe „mit der Diakonie wegen der häuslichen Pflege gesprochen, wenn Ilse Volbracht nächste Woche wieder zu Hause einzieht.“
Christoph Imcke hatte sich von seiner langjährigen Patientin eine Vollmacht ausstellen lassen, „als ich sah, dass das Ganze für sie nicht in die richtige Richtung für sie geht“, sagt er. Fehlende Reha und Mobilisierung sowie die Tatsache, dass sie gar nicht im Heim hat bleiben wollen, gehörten dazu.
Sein Einsatz erschien der Heimleitung offenbar suspekt, die eine professionelle Betreuung zum Schutz der Seniorin als angebracht sah und ein Betreuungsverfahren beantragte. Auch das unterschrieb die Seniorin, die nun, laut Imcke, alle Verträge als Kopien angefordert hat.