Berlin.. Die Vorsitzenden des Pflegebeirats der Regierung, Klaus-Dieter Voß und Wolfgang Zöller, haben die Politik zur raschen Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nach der Bundestagswahl aufgefordert. “Ich denke, Anfang 2014 kommt die Reform“, sagte Zöller. Am Donnerstag gibt der Beirat seine Empfehlungen an Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).
Bekommen Pflegefälle in Zukunft weniger Geld von der Pflegeversicherung? Nicht, wenn es nach den Plänen des Pflegebeirats der Bundesregierung geht. Am Donnerstag übergibt das Gremium seinen Abschlussbericht zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs an Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Im Interview mit dieser Zeitung erklären die Vorsitzenden Klaus-Dieter Voß und Wolfgang Zöller (CSU), womit die Bürger künftig bei der Pflege rechnen dürfen.
Der Bericht des Pflegebeirats kommt erst zum Ende der Legislaturperiode. Ist die Arbeit damit für den Mülleimer?
Wolfgang Zöller: Nein. Das Gremium hat eine gute Vorlage zur Reform der Pflegeversicherung gegeben. Die nächste Regierung kann darauf zurückgreifen. Ich denke, Anfang 2014 kommt die Reform.
Der Pflegebeirat hat schon 2009 Empfehlungen vorgelegt. Passiert ist nichts. Warum sollte es nun anders sein?
Klaus-Dieter Voß: Wir haben die Ergebnisse von 2009 verdichtet und abgerundet. Nun hat die Politik keine Ausreden mehr, um nicht zu handeln.
Warum kommt der Bericht erst jetzt?
Zöller: Ich hätte mir gewünscht, dass er zwei Monate früher fertig geworden wäre. Dann hätte man im Bundestag mit einem Entschließungsantrag den Willen zur Reform verstärken können. Doch nicht jeder Beteiligte hatte zu 100 Prozent den Willen zum Konsens.
SeniorenErbost über Kritik vom Deutschen Pflegeverband
Rolf Höfert vom Deutschen Pflegeverband sagte, das Gremium sei von Gesundheitsminister Bahr als "taktile pflegepolitische Beschäftigungstherapie für alle Beteiligten der Pflegeszene einberufen" worden. Zu Recht?
Zöller: Dass ausgerechnet der Verband Kritik übt, der am meisten gefehlt und nicht einen konstruktiven Vorschlag eingebracht hat, ist eine Beleidigung gegenüber allen anderen. Ich war sehr erbost darüber.
In einigen Punkten bleibt der Bericht vage. War nicht mehr drin?
Voß: Der Beirat war sehr heterogen zusammengesetzt. Deshalb bin ich froh über die Ergebnisse. Gleichwohl hätte ich mir zur Leistungsgestaltung und Leistungshöhe der Pflegegrade noch präzisere Ergebnisse und mutigere Ansätze gewünscht, um Pflegeleistungen noch individueller in Anspruch nehmen zu können.
Vom neuen Pflegebegriff sollen vor allem Demenzkranke, psychisch Erkrankte und geistig Behinderte profitieren. Künftig gibt es statt drei Pflegstufen fünf Pflegegrade. Wie erfolgt die Umrechnung?
Voß: Es wird eine automatische Umgruppierung ohne Antrag und Neubegutachtung geben. Wir empfehlen etwa, dass schwer demente Personen mit Pflegestufe 0 oder 1 direkt in Pflegegrad 2 oder 3 kommen. Von Pflegestufe 2 geht es in Pflegegrad vier, von Pflegestufe 3 in Pflegegrad fünf. So bekommen die Betroffenen bessere Leistungen.
TestLeistungsbezieher sollen nicht weniger bekommen
Wie viel Geld werden die Betroffenen nach dem neuen System erhalten?
Voß: Der Gesetzgeber sollte mindestens das gegenwärtige Leistungsniveau und die Bandbreite der aktuellen monatlichen Leistungsbeträge der Pflegestufen I (235 Euro/Monat bei Geldleistungen) bis Härtefall (1918 Euro im Monat bei Sachleistungen) auf die Pflegegrade 2 bis 5 übertragen. Im Pflegegrad 1 soll es 100 Euro geben.
Könnten aktuelle Leistungsbezieher künftig auch weniger bekommen?
Voß: Wenn die Politik unseren Empfehlungen folgt, dann nicht. Sollten sie die Leistungsbeträge aber zu niedrig ansetzen, bestünde diese Gefahr. Daher schlagen wir einen Bestandsschutz vor, sodass jetzige Leistungsbezieher mindestens drei Jahre auf dem bisherigen Niveau bleiben.
Zöller: Ich bin sicher, dass keine Regierung irgendjemanden schlechter stellen wird. Das wäre politisch schlecht zu verkaufen.
Künftig soll nicht mehr der Zeitaufwand über die Pflegestufe entscheiden
Was passiert mit neuen Pflegefällen?
Zöller: Künftig entscheidet nicht mehr der Zeitaufwand über die Pflegestufe. Die Selbstständigkeit ist für den zukünftigen Pflegegrad ausschlaggebend. Diese kann man anhand von sechs Modulen ermitteln. Die Einstufungen werden unbürokratischer als bisher.
Was wird die Reform kosten?
Voß: Das neue Leistungsniveau sollte auf keinen Fall unter das bisherige rutschen. Allein das würde mindestens zwei Milliarden Euro kosten. Das bisherige Leistungsniveau ist das Minimum. Sonst müssten bisherige oder künftige Leistungsbezieher Abstriche machen. Wenn die Politik aber die schweren Pflegefälle stärken will oder Anreize für eine stärkere ambulant-häusliche Pflege setzen will, kann es auch teurer werden.
Zöller: Die Summe wird über zwei Milliarden Euro liegen. Jede Milliarde mehr entspricht 0,1 Beitragssatzpunkten.
War es nicht ein Fehler, dass der Gesundheitsminister nicht klar gesagt hat, wie viel die Reform kosten darf?
Zöller: Nein. Das hätte im Beirat nur zu Verteilungskämpfen geführt.
Private VorsorgeBis zu 250.000 neue Leistungsempfänger
Mit wie vielen zusätzlichen Leistungsempfängern rechnen Sie künftig?
Voß: Mit weiteren 200.000 bis 250.000 Personen, wenn es um Betroffene geht, die gegenwärtig überhaupt noch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen.
Eine stärker aktivierende Betreuung wird in den Pflegeheimen ohne mehr Personal nicht machbar sein.
Voß: Ohne zusätzliches qualifiziertes Personal geht es nicht. Doch zu einem stimmigen Pflegekonzept gehört mehr: eine Aufwertung des Pflegeberufs, mehr rehabilitative Aspekte bei der Pflege und ein stärkeres Engagement, eine andere Infrastruktur, gerade, was niedrigschwellige Angebote angeht. Hier machen die Länder und Kommunen teilweise noch zu wenig.
Zöller: Bevor wir über Pflegekräfte aus dem Ausland nachdenken, müssen wir unsere Hausaufgaben machen. Viel zu viele der Ausbildungswilligen bekommen in Deutschland aus Kapazitäts- und Kostengründen keine Stelle. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Wir brauchen eine Ausbildungsumlage, dann würden die Kapazitäten auch besser genutzt werden.
Ohne neue Strukturen ist Ihr Konzept also nicht machbar?
Voß: Dann wäre es auch machbar, aber unvollkommen.
Der Bericht liegt vor. Was erwarten Sie von der nächsten Regierung?
Zöller: Sie soll die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ausdrücklich in den Koalitionsvertrag aufnehmen.
Voß: Die Dinge im Koalitionsvertrag sind in der Regel nicht die, die gemacht werden. Ich hoffe und erwarte, dass die neue Regierung die Empfehlungen als Grundstock für ganz zeitnahe Beratungen nimmt. Sollte sich in der nächsten Legislaturperiode nichts tun, befürchte ich, dass unser Bericht, verbunden mit dem damaligen Bericht von 2009, im Mülleimer verschwindet. Das darf nicht passieren. Dann würde die Politik bei null beginnen, obwohl der Handlungsdruck riesig ist.