Essen..

Drei 20-Jährige müssen sich wegen nationalsozialistischer Schmierereien auf einem jüdischen Friedhof vor Gericht verantworten. Die beiden Essener haben außerdem gestanden, im Mai an 48 Häusern und Gegenständen Graffiti hinterlassen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Essen hat vor dem Jugendschöffengericht gegen drei 20 Jahre alte Heranwachsende Anklage wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und gemeinschädlicher Sachbeschädigung erhoben.

Sie hält es für erwiesen, dass einer der in Essen wohnhaften Angeschuldigten zusammen mit einem Gelsenkirchener in der Nacht zum 21. April auf dem Parkfriedhof an der Schulzstraße vor allem jüdische Grabsteine mit zum Teil rechtsradikalen Symbolen und Schmierereien und andere Gegenstände mit sonstigen Graffitis versehen hat.

Schmierereien an 48 Häusern und Gegenständen

Außerdem klagt die Staatsanwaltschaft eine Serie von Graffitis in Kray an. Die beiden Essener hätten gestanden, in der Nacht zum 20. Mai durch mehrere Straßen in Kray gezogen zu sein. An insgesamt 48 Häusern und Gegenständen hinterließen sie - zum Teil rechtsradikale – Schmierereien mittels Sprühfarbe oder Edding-Stiften.