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Beim Familienpunkt in der Innenstadt häufen sich die Anfragen nach dem Betreuungsgeld, das ab Anfang August gezahlt wird. Es ist für Kleinkinder gedacht, die nicht bei einer Tagesmutter oder in der Kita betreut werden. Ihre Eltern erhalten monatlich 100 Euro, im August 2014 steigt der Betrag auf 150 Euro monatlich.

Die Leistung wird für Kinder ausgezahlt, die nach dem 31. Juli 2012 geboren sind. Die Familien müssen aber zunächst das Elterngeld ausschöpfen. Zuständig für den Antrag auf Betreuungsgeld ist das Versorgungsamt, das zum Amt für Soziales und Wohnen gehört und an der Kurfürstenstraße 33 sitzt, sagt Renate Kusch vom Presseamt der Stadt. Unter welcher Rufnummer sich Eltern dort über die nötigen Unterlagen informieren können, sei noch unklar. Wegen der vielen Anfragen, wolle man dies aber zeitnah klären. Dafür wäre wohl auch das Team im Familienpunkt (I. Hagen 26) dankbar, das seit drei Monaten mit Fragen zum Betreuungsgeld zu tun hat.

Wer Elterngeld bezieht, bekommt ausgefüllten Betreuungsgeld-Antrag

In Bayern, dessen Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) die umstrittene und als Herdprämie geschmähte Leistung gegen große Widerstände durchgekämpft hat, bietet man mehr Service: Allen Familien, die Elterngeld beziehen, wird der Antrag auf Betreuungsgeld zugeschickt – und zwar ausgefüllt.