Berlin. Ab 1. August gibt es Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder nicht in eine staatlich geförderte Kita geben. Wie die Eltern an das Geld kommen sollen, ist offenbar noch nicht klar: Die Länder hätten noch keine Richtlinien aus dem Bundesfamilienministerium, sagte NRW-Familienministerin Ute Schäfer in einem Interview. Anträge können wohl ab Ende Juli gestellt werden.
Beim Betreuungsgeld, das zeitgleich mit dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz am 1. August in Kraft tritt, könnte es nach Darstellung der Opposition Startschwierigkeiten geben. "Bis heute warten die Länder vergeblich auf die Richtlinien des Bundesfamilienministeriums zur Durchführung des Vorhabens", sagte die nordrhein-westfälische Familienministerin Ute Schäfer (SPD) der "Passauer Neuen Presse" vom Freitag. "Das Betreuungsgeld ist nicht nur schlecht gedacht, sondern auch noch schlecht gemacht."
Auch der Sozialstaatssekretär in Mecklenburg-Vorpommern, Nikolaus Voss, verwies in der Zeitung darauf, dass es bisher nur vorläufige Vorgaben für das Betreuungsgeld gebe. Aus dem Familienministerium in Rheinland-Pfalz hieß es, das Betreuungsgeld könne erst Ende Juli beantragt werden, die Bearbeitungszeit betrage bis zu vier Wochen.
Das Betreuungsgeld soll ab August an Eltern gezahlt werden, die ihre kleinen Kinder nicht in eine staatlich geförderte Kita geben. Vorgesehen ist eine Zahlung von zunächst 100 Euro, später 150 Euro im Monat. (afp)