Essen. In einem Grundsatzurteil entschied jetzt das Münsteraner Oberverwaltungsgericht, dass nikotinhaltige Liquids weiterhin frei verkauft werden dürfen. Damit ist der Streit um eine mögliche Apothekenpflicht vom Tisch. Der Handel mit nikotinhaltigen Liquids macht rund zehn Prozent des Liquid-Gesamtumsatzes aus.
Die öffentlichen Diskussionen um E-Zigarette und vor allem die Inhaltsstoffe nikotinhaltiger Liquids zum Betanken der Zigarette ließen den Markt um den kostengünstigen Zigaretten-Ersatz einbrechen. Hinzu kam die Frage: Sind nikotinhaltige Liqudis schädlich und mithin künftig in Apotheken zu verkaufen? Am Dienstag wurde diese Frage durch das Oberverwaltungsgericht Münster mit einem klaren Nein beantwortet: Nikotinhaltige Flüssigkeiten für rauchfreie E-Zigaretten sind keine Arzneimittel. Handel und Verkauf von Produkten rund um E-Zigaretten sind damit nicht strafbar.
Für Heike Filzen, die an der Limbecker Straße ein Tabakwarengeschäft betreibt, eine gute Nachricht: „Ich hatte die Liquids schon aus dem Programm genommen.“ Denn die Diskussion um mögliche gesundheitliche Risiken und ein Verbot, sie waren Gift fürs Geschäft. „Aber wenn es jetzt ein Urteil gibt und die Sache klar ist, werde ich die Liquids auch wieder verkaufen“, sagt sie.
Gerichtliche Dampferlaubnis sorgt für Durchatmen
Auch in einem E-Zigaretten-Shop an der Rellinghauser Straße atmet man angesichts der gerichtlichen Dampferlaubnis auf. „Damit bleibt bei uns alles beim Alten“, sagt eine Verkäuferin. Das Geschäft mit nikotinfreien Liquids allein, so heißt es in der Branche, falle kaum ins Gewicht, mache vielleicht zehn Prozent des Gesamtumsatzes im Geschäft um die E-Zigarette aus.
Feste Bestandsteile dieser Liquids sind Wasser, Propylenglycol und Glycerin. Den Liquids kann darüber hinaus Nikotin in verschiedenen Dosierungen beigemengt werden sowie Aromastoffe; hierbei reicht die Palette von Tabak-Geschmack über Fruchtsorten bis hin zu Cocktails. (Cla.P)