Essen. Als Schutzgelderpresser hatte die Anklage drei Mitglieder eines Libanesen-Clans dargestellt. Doch vor Gericht gab es für das Trio einen Freispruch.
Als Schutzgelderpresser, die ihre illegalen Forderungen mit üblen Drohungen untemauern, galten sie laut Anklage. Doch dem Amtsgericht reichten die Beweise gegen die drei Mitglieder eines libanesischen Familienclans nicht aus. Es sprach die Brüder Bilal (34) und Ali H. (32) sowie ihren Onkel Mohamed H. (43) frei.
Dass es zum Freispruch kam, lag aus Sicht des Gerichtes vor allem am Opfer selbst. Vier konkrete Vorwürfe hatte der 49-jährige Essener, der mehrere Wettbüros betreibt, gegen das Trio erhoben. Aber einer der Vorwürfe sei schlicht erfunden, betonte Richterin Gauri Sastry. Und damit sank natürlich auch die Glaubwüdigkeit des Zeugen bei den anderen Punkten.
150.000 Euro und zwei Wettbüros für die Familie
Vor drei Jahren hatte sich der 49-Jährige in Rüttenscheid, Kray und in der City mit Filialen einer Wettbürokette niedergelassen. Am 8. Dezember 2013 hätte er dann Besuch von Mohamed H. bekommen, der ihm die „Geschäftsbedingungen“ für ein Engagement in Essen verdeutlicht hätte: 150.000 Euro für die Familie H., außerdem zwei Wettbüros für die Familie. Ansonsten müsse er um sein Leben fürchten.
Mehrere Drohszenarien hatte der 49-Jährige bei der Polizei geschildert, darunter auch eine massive aus dem Auto heraus auf der Rüttenscheider Straße während eines Spieles der Fußball-WM. Die konnte es laut Gericht aber objektiv nicht geben, weil laut Polizei die Rüttenscheider Straße damals gesperrt war und deshalb kein Auto durchgekommen wäre.
Widersprüche in den Zeugenaussagen
Wem war zu glauben? Strafrechlich ist der Libanesenclan kein unbeschriebenes Blatt („Pumpgun-Bilal“). Aber auch das mutmaßliche Opfer stand nicht immer auf der guten Seite des Rechts. Auf drängende Fragen der Richterin hatte der von einem Anwalt als Zeugenbeistand begleitete Mann am ersten Prozesstag Anfang Februar einräumen müssen, schon einmal 18 Monate gesessen zu haben. Marc Grünebaum, Verteidiger von Mohamed H., hatte zudem erfahren, dass der 49-Jährige im Jahre 2003 bei Scotland Yard auf der Liste der 19 „meistgesuchten Personen“ gestanden hatte.
Zeugen, die der 49-Jährige aufgeboten hatte, widersprachen sich in der Hauptverhandlung vor Gericht. So kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Beweise in diesem Fall nicht reichen. Allein auf die Aussage des 49-Jährige lasse sich auch bei den drei übrigen Anklagepunkten keine Verurteilung stützen, die Zweifel an der Schuld der schweigenden Angeklagten seien zu groß.
Die Freude am Freispruch war bei den drei Angeklagten groß, oft hatten sie vor den Essener Strafgerichten ja schon das Gegenteil erlebt. „Die Gerechtigkeit hat gesiegt“, lobte Ali S. und zeigte sich anschließend wirklich staatstragend: „Jetzt glaube ich wieder an die Justiz.“