Essen. Das Gesetz mit der Corona-Notbremse ist veröffentlicht. Da die Inzidenz in Essen weit über 100 liegt, sieht sich die Stadt zum Handeln gezwungen.
Auf den letzten Metern ging alles so fix, dass die Stadt selbst überrumpelt wurde. Denn noch am Donnerstagnachmittag, nur wenige Stunden nach dem Okay des Bundesrates, wurde im Bundesgesetzblatt bereits das vom Bundespräsidenten unterschriebene „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ veröffentlicht. Simple Schlussfolgerung für die Stadt Essen: Schon an diesem Freitagabend ab 22 Uhr gilt die Ausgangssperre bis zum Samstagmorgen um fünf.
Oder doch erst einen Tag später, ab Samstagnacht? Die Juristen im Rathaus waren sich unsicher, versuchten sich noch am Abend mit den Nachbarstädten im Revier wie auch mit dem Städtetag abzustimmen. Am Ende hieß die Devise: Ab Samstag gilt’s, genauer: ab 0 Uhr.
Fünf Tage muss der Inzidenzwert fünf Tage lang unter 100 liegen
Am Freitagabend also wird man noch einmal nach 22 Uhr einfach so durch die Stadt flanieren dürfen, ohne sich mit „allein ausgeübter körperlicher Bewegung“ rechtfertigen zu müssen, so wie es die leicht aufgeweichte Ausgangssperre erlaubt.
Eine Randnotiz, denn am Auslöser für die als „Notbremse“ gegen Corona-Infektionen gedachte einschneidende Maßnahme gibt es nichts zu deuteln. Seit langem schon überschreitet die Stadt laut Robert-Koch-Institut durchgehend jenen Inzidenzwert von 100, ab dem sie handeln muss. Drei aufeinanderfolgende Tage reichen bereits, in Essen jedoch liegt der Wert schon seit dem 9. April über 100.
Außer Kraft gesetzt wird die Ausgangsbeschränkung erst wieder, wenn vom Start weg der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter die 100er-Schwelle sinkt.
Nach der Ausgangssperre droht ab Montag auch das Einkaufs-Verbot
Das wäre also theoretisch frühestens Mitte bis Ende der kommenden Woche der Fall. Tatsächlich aber geht man Rathaus-intern davon aus, dass es noch eine ganze Weile dauern dürfte, bis die durchschnittliche Zahl der Neu-Infektionen binnen sieben aufeinander folgenden Tagen wieder auf dieses Maß zurückfällt.
Schließlich lag der Wert am Donnerstag schon den zweiten Tag in Folge sogar über 150. Sollte es am Freitag dabei bleiben, löst dies bereits den nächsten vom Gesetz vorgeschriebenen Schritt aus: das Verbot der als „Click & Meet“ bekannten Möglichkeit, mit vorab gebuchtem Termin und einem negativen Corona-Schnelltest auch abseits der Lebensmittel-Supermärkte Läden aufsuchen zu können.
Weitere Regelungen:
- Für den Friseur-Besuch ist ab Samstag zusätzlich zur Registrierung ein aktueller negativer Test nötig.
- In den Bussen und Bahnen der Ruhrbahn ist ab Samstag eine OP-Maske nicht mehr ausreichend, es muss die FFP2-Maske oder etwas gleichwertiges sein.