Essen. Einkaufen ohne Test und Termin, Radeln in Gruppen: Was in Essen ab heute neu gilt. Und welche Regeln noch kommen. Eine Übersicht.

Essen ist am Freitag am dritten Werktag in Folge mit seiner Inzidenz deutlich unter 50. Zeitgleich gilt ab Freitag, 28. Mai, die neue Coronaschutzverordnung des Landes. Was heißt das jetzt konkret? Eine Übersicht.

Mit der neuen Coronaschutzverordnung führt NRW ab Freitag, 28. Mai, eine neue Drei-Stufen-Regel ein.

Stufe 1: die Inzidenz ist dauerhaft unter 35.

Stufe 2: die Inzidenz liegt dauerhaft zwischen 35 und weniger als 50.

Diese Corona-Regeln gelten jetzt und künftig

Bei einer Inzidenz zwischen 35,1 und 50 ist Außengastronomie ohne Tests erlaubt.Für die Öffnung von Innengastronomie gilt eine Testpflicht bei festen Plätzen.Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, entfällt auch im Innenbereich von Restaurants die bislang vorgesehene Testpflicht.

Stufe 3: die Inzidenz liegt dauerhaft über 50, aber unter 100.

Essen liegt am Freitag, 28. Mai, noch bei Stufe 3, obwohl die Inzidenz am dritten Werktag in Folge unter 50 liegt. Woran liegt das? Das „dauerhaft“ bedeutet, dass eine Kommune mindestens fünf Werktage in Folge einen entsprechenden Wert erreicht haben muss. Dann gilt am übernächsten Tag dieser Zeitphase die niedrigere Stufe.

Das bedeutet konkret für Essen: Noch ist Stufe 3, doch die Stufe 2 wird, wenn die Zahlen sich weiter so entwickeln, am Mittwoch, 2. Juni, erreicht sein.

Die wichtigsten Regeln:

Kontaktbeschränkung

Derzeit (Stufe 3): Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung für Angehörige aus zwei Haushalten. Bis Donnerstag galt: Treffen nur für maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Die „fünf“ ist jetzt aufgehoben.

Wahrscheinlich ab 2. Juni (Stufe 2): Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten ODER Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebig vielen Haushalten

Gastronomie

Derzeit (Stufe 3): Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht. Das Verzehrverbot im Umkreis von 50 Metern gilt nicht mehr

Wahrscheinlich ab 2. Juni (Stufe 2): Außengastronomie ohne Test, Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht, Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)

Handel

Derzeit (Stufe 3): Die Testpflicht für Kunden ist ab heute (Freitag) aufgehoben. Auch „Click and Meet“ ist nicht mehr nötig. Die Läden dürfen nur einen Kunden auf 20 Quadratmetern einlassen. Was der Handel dazu sagt.

Wahrscheinlich ab 2. Juni (Stufe 2): Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro 10 Quadratmtern

Kultur

Derzeit (Stufe 3): Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Auch möglich: Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Museen, Ausstellungen nur nach Termin (Zeittickets)

Wahrscheinlich ab 2. Juni (Stufe 2): Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Museen, Ausstellungen ohne Termin

Sport

Derzeit (Stufe 3): Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen erlaubt. Freibäder ohne Liegewiesen, Gäste mit Test. Sportveranstaltungen außen mit bis zu 500 Zuschauern.

Wahrscheinlich ab 2. Juni (Stufe 2): Außen kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, mit Test und Rückverfolgbarkeit. Sport innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, innen Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test

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Freizeit

Derzeit (Stufe 3): Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test, Freibäder ohne Liegewiesen mit Test, Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit Test.

Wahrscheinlich ab 2. Juni (Stufe 2): Öffnung aller Bäder, Saunen, Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung. Wenn der Landeswert auch unter 50 liegt, dürfen auch Freizeitparks und Spielbanken öffnen, allerdings nur mit Test und Personenbegrenzung.

Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen öffnen wieder, mit Test.

Beerdigungen, Maskenpflicht

Ab sofort: Die Zahl der Trauergäste wird heraufgesetzt. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Infos hier.

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