Essen. Nicht mehr als 30 Trauergäste – so lautete die oft missachtete Beschränkung, die nun fällt. Die Maskenpflicht in Einkaufszonen bleibt vorerst.

Die sinkenden Corona-Infektionszahlen machen es über die landesweit geltenden Regelungen hinaus auch möglich, lokale Beschränkungen aufzuheben. So tritt bereits am heutigen Freitag in Essen eine neue Allgemeinverfügung in Kraft, bei der die bisherigen zahlenmäßigen Beschränkungen für Beerdigungen entfallen. Zuletzt durften maximal 30 Trauergäste den Verstorbenen die letzte Ehre erweisen – eine Zahl, die vor allem bei muslimischen Beerdigungen immer wieder missachtet wurde und sogar zu Polizeieinsätzen führte.

Festhalten will die Stadt allerdings zunächst an der Maskenpflicht in stark besuchten Einkaufsstraßen – eine reine Vorsichtsmaßnahme, betont Stadt-Sprecherin Silke Lenz, und eine mit absehbarem Verfallsdatum. Denn wenn die niedrigen 7-Tage-Inzidenzwerte bis einschließlich Montag unter der 50er-Marke bleiben, soll auch diese Einschränkung aufgehoben werden.

Die nächste Schwelle nach unten erfordert eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 35. Wenn dieser Wert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, fallen mit Wirkung ab dem übernächsten Tag zahlreiche weitere Beschränkungen. Und doch gibt es auch hier noch Ausnahmen für Messen und Clubs sowie Musik-, Sport- und Volksfeste mit mehr als 1000 Besuchern. Die sind per se erst ab 1. September möglich. Am Donnerstag lag Essens Inzidenz laut Robert-Koch-Institut bei 47,2.