Duisburg-Buchholz. Nach dem tödlichen Schubser vor der Kneipe „Schänke“ in Duisburg hat der Verantwortliche (29) ausgesagt. Das ist jetzt über den Mann bekannt.

Nach der körperlichen Auseinandersetzung vor der beliebten Gaststätte „Schänke Sittardsberg“ in Duisburg-Buchholz, bei der ein 41-jähriger Mann zu Tode gekommen ist (wir berichteten), laufen die Ermittlungen weiter. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft Duisburg am Dienstag auf Nachfrage dieser Redaktion.

„Wir ermitteln mit Hochdruck“, so Staatsanwalt Martin Mende. Inzwischen gebe es auch einen Verteidiger für den 29 Jahre alten Mann aus Duisburg, der sich aktuell mit dem Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge auseinandersetzen muss. Der Verteidiger habe Akteneinsicht gefordert, berichtet Mende.

Tod vor der „Schänke“ in Duisburg: 29-Jähriger bleibt auf freiem Fuß

Der 29-Jährige, der den 41 Jahre alten Mann vor der Kneipe „Schänke“ so geschubst haben soll, dass dieser schwer verletzt wurde und später im Krankenhaus starb, soll in Duisburg aktiv Fußball gespielt haben. Der Verstorbene, ein Familienvater aus Moers, soll in der Duisburger Handballszene bekannt gewesen sein.

Tod nach Kneipen-Streit:
Blumen und Kerzen vor der „Schänke“: Hier ist ein 41 Jahre alter Mann aus Moers zu Tode gekommen. © Tina Halberschmidt | Tina Halberschmidt

Weiterhin gehen Staatsanwaltschaft und Polizei nicht von einer Fluchtgefahr des Beschuldigten aus. Der 29-Jährige ist auf freiem Fuß und kann sich „ohne Einschränkungen komplett frei bewegen“. Da er über einen Job und einen festen Wohnsitz verfüge, sei er nicht mit einem Haftbefehl belegt worden.

Er habe deswegen weder seinen Personalausweis abgeben müssen noch müsse er sich regelmäßig bei der Polizei melden, erklärt Mende, der „aus ermittlungstaktischen Gründen“ nichts darüber verraten möchte, was der Beschuldigte bei der Polizei ausgesagt hat. Auch über den aktuellen mentalen Zustand des Beschuldigten kann der Staatsanwalt keine Angaben machen.

Theoretisch könne immer noch ein Haftbefehl ausgesprochen werden. „Wenn sich jetzt, rein theoretisch, Zeugen fänden, die sagen würden, er hat mehrfach auf sein Opfer eingetreten.“ Das Ganze sei „ein dynamischer Prozess“, so Mende.

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Sicher ist aber: Dass sich Beschuldigte selbst bei der Polizei stellen und unter anderem deswegen nicht in U-Haft müssen, ist die absolute Ausnahme. „Wir haben ohnehin nicht oft den Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge. Bei allen vorsätzlichen Tötungsdelikten wandern 99,9 Prozent der Beschuldigten in Untersuchungshaft.“

Bekannte Kneipe veröffentlicht Statement auf Facebook

In den sozialen Netzwerken kochen derweil die Gerüchte hoch. Was genau ist passiert an dem tragischen Freitagabend, an dem ein Gast der „Schänke“ starb? Die Gaststätte selbst veröffentlichte ein Statement bei Facebook: „Wir bedauern sehr, dass sich ein schweres Unglück vor unserer Haustür ereignet hat. Ein bis dahin friedlicher und fröhlicher Kneipenabend fand ein jähes Ende, als ein Mann auf der Straße vor unserer Gaststätte vermutlich durch einen Schubser stürzte und sich dabei äußerst schwere Kopfverletzungen zuzog.“

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Ersthelfer seien sofort zur Stelle gewesen, Rettungsdienst und Polizei nur ein paar Minuten später. „Wir möchten betonen, dass es zuvor in unseren Räumlichkeiten keine Prügelei oder körperliche Auseinandersetzung gegeben hat. Außerdem möchten wir bitten, von Spekulationen abzusehen.“ Der genaue Hergang sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

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Wann genau diese abgeschlossen sein werden, das kann Staatsanwalt Mende nicht mit Sicherheit sagen. „Wenn jemand in U-Haft ist, wird ungefähr nach fünf bis sieben Monaten der Prozess eröffnet.“ Unklar sei, wann dies in diesem Fall geschehe. „Es kann sein, dass das dieses Jahr nichts mehr wird.“