Duisburg. 2024 wurde ein Walsumer freigesprochen, kam um eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung herum. Nach weiteren Straftaten kam es jetzt anders.

Wegen einer langen Reihe von Straftaten stand ein 33-jähriger Walsumer vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Die Anklageschrift listete nicht weniger als 21 Fälle auf, in denen der Angeklagte 2022 und 2024 gewalttätig wurde, Menschen bedrohte und beleidigte, stahl und betrog.

Wegen ganz ähnlicher Taten hatte der Mann 2024 schon einmal vor der gleichen Strafkammer gestanden. Aufgrund einer psychischen Erkrankung, die in Verbindung mit dem Drogenkonsum immer wieder zum Durchbruch kam, hielt das Gericht den Angeklagten für schuldunfähig und sprach ihn frei.

Angeklagter machte einfach weiter

Von der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt sah die Kammer ab. Man hielt den Angeklagten akut nicht für so gefährlich, dass eine solche Maßnahme, die oft mehr als zehn Jahre dauern kann, gerechtfertigt gewesen sei. Für den 33-Jährigen blieb das Verfahren folgenlos.

Es hatte jedoch nicht lange gedauert, bis er in alte Verhaltensmuster zurückfiel. Wieder griff er Personen auf offener Straße an, bedrohte auch seine Familie. Und diesmal ging das Verfahren für ihn anders aus.

Neuer Gutachter kam zu einem eindeutigen Schluss

Im Urteil sah die Kammer zwar nur acht der ursprünglich 21 Vorwürfe als ausreichend bewiesen an. Ein Anklagepunkt wurde eingestellt, die restlichen endeten mit einem Freispruch. Doch für die acht Fälle, die übrig blieben, darunter fünf Körperverletzungsdelikte, verurteilte das Gericht den 33-Jährigen zu einem Jahr Gefängnis.

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Dabei gingen die Richter zu Gunsten des Angeklagten davon aus, dass seine Schuldfähigkeit zu den Tatzeiten aufgrund seiner Erkrankung erheblich eingeschränkt gewesen war. Ein psychiatrischer Sachverständiger fand allerdings keinen Anhaltspunkt dafür, dass der 33-Jährige schuldunfähig gewesen sei. Im Gegensatz zu dem Prozess vor einem Jahr, hatte sich der Angeklagte diesmal allerdings auch untersuchen lassen.

Der neue Gutachter kam diesmal zu dem Schluss, dass vom Angeklagten ohne Therapie weitere schwerwiegende Taten zu erwarten seien. Der Mann stelle eine Gefahr dar, vor der die Allgemeinheit nur durch eine Behandlung in einer geschlossenen Einrichtung geschützt werden könne. Das Gericht ordnete die unbefristete Unterbringung des Angeklagten an.