Duisburg. Vergewaltigte ein Duisburger seine Kollegin aus einer Mülheimer Klinik? Das Landgericht fällte nach nur zweitägiger Verhandlung ein Urteil.

Unter dem Vorwand, einer Kollegin vielleicht bei der Wohnungssuche behilflich sein zu können, lockte ein 35-jähriger Pfleger aus Duisburg im Juni 2024 eine junge Schwesternschülerin in seine Wohnung. Dort vergewaltigte er sie. Das Landgericht am König-Heinrich-Platz war nach nur zweitägiger Hauptverhandlung von diesem Tatgeschehen überzeugt.

Bis zuletzt beteuerte der aus Marokko stammende Angeklagte, der nach Angaben der Staatsanwaltschaft 2017 unter falschen Personalien einreiste, erfolglos seine Unschuld. „Ich schwöre, dass ich so etwas nicht getan habe“, so sein Schlusswort im Prozess.

Verteidiger forderte vergeblich Freispruch

Vergeblich forderte der Verteidiger Freispruch, indem er darauf hinwies, dass die junge Zeugin vielleicht doch einen Grund gehabt haben könne, den 35-Jährigen zu Unrecht zu belasten. „Wenn wir mal einen Moment lang davon ausgehen, dass es einvernehmlich zum Sex kam, suchte sie so möglicherweise gegenüber ihrem Ehemann nach einem Rechtfertigungsgrund.“

Der Anklagevertreter hielt das für ein zweifelhaftes Argument: Schweigen wäre für die Zeugin doch eine einfachere Lösung gewesen als eine Strafanzeige. Zudem habe die junge Frau in mehreren Vernehmungen ein konstantes Aussageverhalten bewiesen. Andererseits sprächen zahlreiche Details dafür, dass sie die Tat selbst erlebt habe. Die Schwesternschülerin wurde als Hauptbelastungszeugin ohne Öffentlichkeit vernommen.

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Kammer hielt Aussage der Zeugin für glaubhaft

Auch die Strafkammer sah keinen Anlass, an der Darstellung der Schwesternschülerin zu zweifeln. Die Darstellung des Angeklagten, er habe die junge Frau erst ein paar Tage aus wenigen Begegnungen beim Schichtwechsel in einem Mülheimer Krankenhaus gekannt, die habe dann aber bei erster Gelegenheit freiwillig ungeschützt mit ihm verkehrt, sei schon in sich nicht wirklich nachvollziehbar.

Wegen Vergewaltigung verurteilte das Gericht den 35-Jährigen zu viereinhalb Jahren Gefängnis. Zu seinen Gunsten konnte die Kammer lediglich werten, dass dem Angeklagten durch das Urteil sehr wahrscheinlich gravierende ausländerrechtliche Folgen drohen.

Festnahme im Gerichtssaal

Zu seinen Lasten wertete das Gericht dagegen, dass er die Geschädigte gezielt in eine Situation brachte, in der die körperlich unterlegene Frau kaum ernsthafte Aussichten auf erfolgreiche Gegenwehr hatte. Zudem habe der mehrfach vorbestrafte Angeklagte noch bis kurz vor der Tat unter Bewährung gestanden. Der 35-Jährige, der sich zwischenzeitlich auf freiem Fuß befand, wurde noch im Gerichtssaal vorläufig festgenommen. Im Anschluss an die Verhandlung erließ die Kammer einen Haftbefehl.

Der Angeklagte wurde noch während des Prozesses festgenommen und landete nach dem Urteil wieder in Untersuchungshaft. (Symbolbild/Archiv)
Der Angeklagte wurde noch während des Prozesses festgenommen und landete nach dem Urteil wieder in Untersuchungshaft. (Symbolbild/Archiv) © dpa-Bildfunk | Uli Deck