Duisburg. Ist die Kirche St. Peter in Duisburg-Homberg ein Denkmal? Das Verwaltungsgericht hat in dem Streit um das Gebäude ein Urteil gefällt.

Die in den 1970er-Jahren errichtete katholische Kirche St. Peter in den Haesen ist kein Denkmal. Das hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Urteil vom 17. Dezember entschieden und damit der Klage der Homberger Kirchengemeinde gegen die Eintragung des Gotteshauses in die Denkmalliste der Stadt Duisburg stattgegeben.

Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.

Duisburger Kirche landete 2022 vorläufig auf der Denkmalliste

Die Begründung des Verwaltungsgerichtes: Die Kirche St. Peter in den Haesen erfülle nicht die Denkmalvoraussetzungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Kirchengebäude sei weder – wie von der Stadt Duisburg angenommen – bedeutend für die Geschichte des Menschen oder die Kunst- und Kulturgeschichte noch für Städte und Siedlungen. Vor allem sei das Kirchengebäude nicht als besonders aussagekräftiges Zeugnis für die Auswirkungen der Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils auf den Kirchenbau einzustufen, erklärten die Richter.

Das Verwaltungsgericht hat entschieden: St. Peter in den Haesen ist kein Denkmal.
Das Verwaltungsgericht hat entschieden: St. Peter in den Haesen ist kein Denkmal. © FUNKE Foto Services | Volker Herold

Das Gericht habe seine Beurteilung im Wesentlichen auf die Einschätzung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) als Denkmalpflegeamt gestützt, hieß es. Der LVR habe schon im Eintragungsverfahren die Denkmaleigenschaft der Kirche verneint. Die Multifunktionalität der Kirche durch eine Aufhebung der Grenze zwischen Sakral- und Profanraum und die Öffnung des Sakralraums für nicht gottesdienstliche Nutzungen durch die Kirchengemeinde sei kein relevantes Phänomen im katholischen Kirchenbau nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil und habe damit keinen Aussagewert für die Architektur- und Kirchengeschichte.

Die Kirche St. Peter in den Haesen an der Friedhofsallee und der Grenze zu Hochheide war im September 2022 auf Initiative von einzelnen Gemeindemitgliedern wegen „Gefahr in Verzug“ vorläufig in die Denkmalliste der Stadt Duisburg eingetragen worden. Hintergrund waren demnach Abrisspläne, weil die Gesamtgemeinde St. Franziskus aus Kostengründen nicht mehr alle ihre Homberger Kirchen erhalten kann. Gegen den vorläufigen Denkmalschutz, der das Gebäude zunächst vor einem möglichen Abriss bewahren sollte, hatte die Kirchengemeinde geklagt. Die Gemeinde St. Franziskus gehört, wie alle linksrheinischen Kirchengemeinden in Duisburg, zum Bistum Münster. (epd)

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