Duisburg. Ein 22-Jähriger hat eine 17-Jährige auf dem Buchholzer Schützenfest belästigt. Vor Gericht sprach das Mitglied eines Schützenvereins über die Tat.

Das diesjährige Jubiläums-Schützenfest in Buchholz wird eine 17 Jahre alte Duisburgerin wohl so schnell nicht vergessen können. Zu vorgerückter Stunde wurde sie an der Theke von einem jungen Mann sexuell belästigt. Der 22-Jährige, der die 17-Jährige schon vorher kannte, stand deshalb nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

„Wie bin ich eigentlich nach Hause gekommen?“ Das war die erste Frage, die der 22-Jährige am nächsten Morgen in ein soziales Netzwerk an Freunde und Bekannte gerichtet hatte. Viel entscheidender wäre allerdings die Frage gewesen, was er zuvor in der Nacht zum 25. Mai getan hatte. Es dauerte allerdings nicht lange, bis der Angeklagte davon erfuhr.

Auf Duisburger Schützenfest: 22-Jähriger bedrängt 17-Jährige an der Theke

Der Schütze hatte das Fest in Buchholz als Mitglied eines Gastvereins aus Huckingen besucht. Ab 18 Uhr habe er viel zu viel getrunken, berichtete der 22-Jährige: Unmengen von Bier, Schnaps und Mix-Getränken rannen durch seine Kehle. Genug, um das Schützenmotto „Glaube, Sitte, Heimat“ zu vergessen.

Im Gerichtssaal zeigte der junge Schütze Reue.
Im Gerichtssaal zeigte der junge Schütze Reue. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Die Anklageschrift führte aus, dass der Duisburger kurz vor 0 Uhr mit der 17-Jährigen zur Theke gegangen war, um noch Getränke zu holen. Dort bedrängte er die Jugendliche, klemmte ihren Körper zwischen sich und der Theke ein, berührte sie unsittlich und wollte das Mädchen, das sich noch wehrte, küssen.

Urteil: Angeklagter muss 8000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Schon die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt in seiner Schuldfähigkeit erheblich beeinträchtigt war. Tatsächlich erinnerte sich der 22-Jährige nicht mehr an seinen Übergriff. Er bestritt ihn aber auch nicht. „Es tut mir unendlich leid. Ich schäme mich unendlich“, entschuldigte er sich bei der Jugendlichen.

Gemeinsam hatten die am Verfahren beteiligten Juristen zuvor nach einem Weg gesucht, der 17-Jährigen eine Aussage im Zeugenstand zu ersparen. Und sie fanden eine Lösung, die für den Angeklagten spürbar ist und der Jugendlichen vielleicht dabei hilft, die psychischen Folgen der Tat zu überwinden. Das Verfahren gegen den nicht vorbestraften Angeklagten wurde vorläufig eingestellt. Endgültig zu den Akten gelegt wird es allerdings erst, wenn der Schichtarbeiter 8000 Euro als Schmerzensgeld an das Opfer komplett gezahlt hat.