Duisburg. Die SPD/CDU-Mehrheit wird im Rat einen differenzierten Grundsteuer-Hebesatz beschließen. So können Duisburger jetzt ausrechnen, wie teuer es wird.
Die Entscheidung über die Höhe der neuen Grundsteuer B in Duisburg steht. „Wir haben uns für einen differenzierten Hebesatz entschieden“, teilten die Vorsitzenden der Mehrheitsfraktionen im Stadtrat, Bruno Sagurna (SPD) und Thomas Mahlberg (CDU) am Donnerstag mit. Den Beschluss fasst der Rat am Montag (ab 15 Uhr, Mercatorhalle, kein Livestream).
In den Bescheiden, die ab Mitte Januar von der Stadt Duisburg verschickt werden, wird also zwischen den zwei Immobilienarten differenziert:
- Für Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücke) gilt ein Hebesatz von 886 Prozent.
- Für Nichtwohngrundstücke (Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke und unbebaute Grundstücke) ist der Hebesatz von 1469 Prozent vorgesehen.
Duisburger Fraktionschefs: Differenzierter Hebesatz rechtssicherer
Durch die Multiplikation des für ihre Immobilie zutreffenden Hebesatzes mit dem Messbetrag aus dem Feststellungsbescheid des Finanzamtes können nun alle Eigentümer berechnen, ob sie künftig mehr, weniger oder gleich viel zahlen müssen. Mietern ist das nur per Nachfrage bei ihrem Vermieter möglich, in der Regel wird die Grundsteuer über die Nebenkosten umgelegt.
„Wir halten den differenzierten Satz für rechtssicherer“, begründen die Fraktionsvorsitzenden ihre Entscheidung mit einem Gutachten des Landes NRW. Sie werde weder zu einer steigenden Grundsteuer für alle Gewerbe-Immobilien noch zu einer Entlastung von allen Wohnimmobilien führen, betonen Sagurna und Mahlberg. „Es wird auf beiden Seiten Gewinner und Verlierer geben.“
Die Stadt wird durch die Reform genauso viel Grundsteuer wie zuvor einnehmen. Bei den Hebesätzen folgt sie einer Berechnung des Landes. Demnach sind die differenzierten Hebesätze ebenso aufkommensneutral wie ein einheitlicher Hebesatz für alle Immobilienarten, der in Duisburg bei 1068 Prozent liegt. Das Land hatte die Entscheidung für eine der beiden Varianten ins Benehmen der Kommunen gestellt. Bisher galt in Duisburg ein einheitlicher Hebesatz von 845 Prozent.
Haus & Grund rechnet mit höchstrichterlicher Entscheidung
Ob die von den Finanzämtern ermittelten Hebesätze und von Ländern und Kommunen beschlossenen Hebesätze bestand haben, wird sich frühestens im kommenden Jahr erweisen. In dieser Zeitung verweist Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, auf bundesweit drei Millionen Einsprüche und zahlreiche Klagen gegen die neue Festsetzung der Grundsteuer.
Er erwarte bis Ende März 2025 eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs und rechne danach mit einer erneuten Befassung des Bundesverfassungsgerichts, das in seinem Urteil im Jahr 2018 die Reform der Grundsteuer angeordnet hatte. „Klarheit erwarten wir deshalb erst im Laufe des nächsten Jahres“, so Warnecke. Der Städte- und Gemeindebund, der einen einheitlichen Hebesatz empfiehlt, warnt sogar vor jahrelanger Rechtsunsicherheit bei der Grundsteuer.