Duisburg. Bei einer Kontrolle in Duisburg stellt die Lebensmittelkontrolle fest: Das ist gar kein Döner. Wann ist ein Döner ein Döner? 6 Fragen und Antworten.

Einmal Döner, bitte, „mit alles und scharf“: Diese Bestellung hat es in sich. Denn nicht selten ist ein Döner gar kein Döner. Erst vor wenigen Tagen veröffentlichte das Landesamt für Verbraucherschutz (LANUV) den Prüfbericht einer Duisburger Filiale der Kette „Haus des Döners“, in dem falsches Dönerfleisch kritisiert wurde. Für das liebste Fast-Food der Deutschen gelten strenge Regeln – die allzu oft nicht eingehalten werden. Die sechs wichtigsten Fragen und Antworten: Wann ist ein Döner wirklich ein Döner?

Welches Fleisch gehört in den Döner?

Wichtig ist zunächst: Fleisch. Nach den deutschen Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse muss zu mindestens 40 Prozent aus Fleischscheiben bestehen, was in der Dönerbude am Grillspieß brutzelt. Der Anteil von Hackfleisch darf höchstens 60 Prozent betragen, entweder als Rind- oder als Schaffleisch. Hähnchen-Döner müssen als solche gekennzeichnet werden.

Döner oder kein Döner? Ein prominenter Fall aus Duisburg

Sind mehr als 60 Prozent Hackfleisch drin, ist es kein Döner Kebab mehr und darf nicht als solcher verkauft werden. Der Imbiss muss dann „Drehspieß“ auf die Speisekarte schreiben – sonst handelt es sich um eine Irreführung des Verbrauchers.

Welche weiteren Zutaten darf ein Döner enthalten?

Nicht viele: Erlaubt im Döner sind Salz, Gewürze, Eier, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt. Auch bestimmte Zusatzstoffe sind zugelassen.

Welche Zutaten sind im Döner verboten?

Alle anderen. Insbesondere Soja, Paniermehl oder Wasser dürfen im klassischen Döner Kebab nicht drin sein. Sind sie es doch, müssen sie in der Bezeichnung genannt werden: zum Beispiel als „Döner mit Wasser“. Enthält das Produkt mehrere dieser Zutaten, darf es nicht als Döner serviert werden: Es handelt sich um einen Drehspieß.

Wie wird kontrolliert, was wirklich im Döner steckt?

Die Regeln für Döner sollen Verbraucher schützen. (Symbolbild)
Die Regeln für Döner sollen Verbraucher schützen. (Symbolbild) © FUNKE Foto Services | Lars Fröhlich

In NRW kontrolliert die Lebensmittelüberwachung der Kreise und kreisfreien Städte Gastronomiebetriebe, die Döner verkaufen. Dabei achten die Prüfer sowohl auf die Hygiene als auch auf die Kennzeichnung der Produkte. Außerdem werden regelmäßig Proben entnommen, die in Chemischen und Veterinärämtern untersucht werden. Die Kontrollen sollen die Verbraucher vor Gesundheitsgefährdung sowie Irreführung und Täuschung schützen.

Döner oder Drehspieß: Was hat die Türkei mit den deutschen Regeln zu tun?

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Erst einmal nichts. Die Frage, wann ein Döner ein Döner ist und wann ein Drehspieß, ist losgelöst zu betrachten vom aktuellen Antrag der Türkei darauf, den Döner als traditionelle Spezialität zu schützen. Hat die Türkei Erfolg, wird der Döner geschützt, wie es zum Beispiel der Serrano-Schinken heute schon ist: unabhängig von der Herkunft, sondern bezogen auf Zusammensetzung und Herstellung. Folgt die EU dem Antrag, wird sich das allerdings auch auf die Döner in Deutschland auswirken.

Ist ein Drehspieß schlechter als ein Döner?

Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Ein Sprecher des NRW-Verbraucherschutz-Ministeriums stellt fest: „Es gibt nach unserem Stand heute kein systematisches Problem in der Zusammensetzung des Döners.“ Nur ist eben nicht jede als Döner verkaufte gefüllte Teigtasche ein Döner, sondern gegebenenfalls ein Drehspieß. „Unabhängig von der Bezeichnung: Auch Drehspieße werden in zugelassenen Lebensmittelbetrieben unter hohen Hygienestandards produziert. Sie enthalten lediglich einen höheren Anteil an Hackfleisch.“

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