Duisburg. Über 70 Kleingärten in Duisburg sollen durch den Ausbau der A40 und A59 wegfallen. Erste Details zu Höhe der Entschädigungen und wichtigen Fristen.
Über 70 Kleingärten in Duisburg droht der Abriss wegen des von der Autobahn GmbH geplanten Ausbaus der A40 und A59. Mehrere Vereine sind teils erheblich betroffen (wir berichteten). Ingeborg Krause (85) vom KGV Ruhrdeich zum Beispiel soll nach fast 60 Jahren ihre geliebte Parzelle verlieren. Die Trauer bei einigen Laubenpiepern ist groß – der Frust auch.
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Als Ersatz werden neue Kleingärten im eigenen oder in einem anderen Verein in Aussicht gestellt. Außerdem sind Entschädigungen angekündigt. Doch wie hoch werden sie ausfallen?
Abriss von über 70 Kleingärten in Duisburg: Entschädigungen und wichtige Fristen
Die Redaktion hat sich dazu mit Thomas Bauer unterhalten. Der 47 Jahre alte Augsburger hat unter anderem mit den Rechtsanwälten Lorenz Mainczyk und Patrick R. Nessler das Buch „Recht im Kleingarten“ geschrieben, ist öffentlich bestellter sowie vereidigter Sachverständiger und gilt bundesweit als ausgewiesener Experte.
Bauer stellt klar, dass bei den geplanten Vorhaben in Duisburg nicht die Richtlinien des Landesverbandes wie bei einem regulären Pächterwechsel für eine Wertermittlung herangezogen werden. Vielmehr handele es sich um einen öffentlich, rechtlichen Flächenentzug, bei dem Paragraf 11 des Bundeskleingartengesetzes und die damit die Grundsätze der Enteignungsentschädigung greifen.
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Damit soll „nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers sichergestellt werden, dass der Pächter in solchen Fällen so entschädigt wird, wie er im Falle einer Enteignung zu entschädigen wäre“, erklärt Bauer. Doch was heißt dies nun konkret?
Mehr Geld als beim regulären Pächterwechsel
Klar ist, dass jeder Kleingarten weiter individuell gutachterlich betrachtet werden muss. Klar ist nach Angaben des Experten aber auch, dass die Entschädigungen für die jeweiligen Pächter definitiv höher ausfallen werden als bei einer regulären Wertermittlung. „Wir reden hier von mindestens 30 Prozent, gegebenenfalls auch mehr“, sagt Bauer. „Dabei spielen Besonderheiten wie zum Beispiel ein neues Dach für die Laube und weitere Investitionen oder Sanierungsmaßnahmen des jeweiligen Pächters eine Rolle.“
Zur Einordnung: Laut Karl-Ernst Steinwerth, dem Vorsitzenden des Verbands der Duisburger Kleingartenvereine, gibt es pro Jahr etwa 500 reguläre Pächterwechsel. „Bei 300 bis 400 Quadratmeter großen Parzellen liegt der Wert im Schnitt bei jeweils 2500 bis 3000 Euro.“
Stadt muss Gutachter in Abstimmung mit den Betroffenen bestellen
Legt man Bauers Kalkulation zu Grunde, kommen für die vom Autobahnausbau betroffenen Kleingärtner also noch mindestens 750 bis 900 Euro obendrauf. Für die jeweilige Wertermittlung müsse die Stadt Duisburg als Eigentümerin der Kleingartenflächen in Abstimmung mit den Betroffenen einen Gutachter besorgen – „in der Regel einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“, so der Experte.
Die zu erwartende, etwas höhere Entschädigung ist für so manchen Laubenpieper trotzdem nur ein etwas größeres Trostpflaster angesichts des drohenden Verlustes der geliebten Parzelle. Einige von ihnen halten die Ungewissheit kaum aus und wollen endlich wissen, wann die Bagger anrollen.
Wichtig für sie zu wissen: Bevor es dazu kommt, sind Kündigungsfristen einzuhalten. Dies sei in solchen Fällen öffentlicher Enteignung ebenfalls durch das Bundeskleingartengesetz geregelt, betont der Verbandsvorsitzende Steinwerth. Demnach müssen die Kündigungen immer spätestens bis zum dritten Werktag des Februars ausgesprochen werden, damit sie zum 30. November desselben Jahres wirksam werden können.
Wichtige Kündigungsfristen
Konkret bedeutet dies: Will die Autobahn GmbH, wie Steinwerth von der Behörde erfahren hat, mit dem Ausbau der A40 im Dezember 2025 auf der südlichen Seite beginnen, ist den davon betroffenen Kleingärtnern wie im KGV Duissern oder Ruhrau 2021 entsprechend bis Anfang Februar zu kündigen.
Damit dies überhaupt möglich ist, muss die Stadt Duisburg als Eigentümerin der Flächen das Kündigungsverfahren laut Steinwerth in Gang bringen – zunächst gegenüber dem Verband, der als Generalpächter erst dann die Verwaltungsverträge mit den Vereinen anpassen kann, ehe diese dann die Kündigungen gegenüber ihren Pächtern aussprechen können. Es bedarf also eines gewissen Vorlaufs.
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Auf Nachfrage der Redaktion hat sich die Stadt bisher weder zum Zeitplan für den Abriss der vom Autobahnausbau betroffenen Kleingärten noch zu Entschädigungen geäußert. Auch einige Laupenpieper kritisieren die Informationspolitik.
>> AUSBAU A59 UND A40: DIESE KLEINGARTENVEREINE SIND BETROFFEN
- Vom geplanten Ausbau der A40 auf der südlichen Seite ab Dezember 2025 sind die Kleingartenvereine (KGV) KGV Duissern, Ruhrau 2021 und Neuland kaum oder nur sehr gering betroffen.
- Auf der nördlichen Seite der Autobahn soll es später losgehen. Das betrifft die KGV Ruhrperle, die dadurch 15 und durch die A59-Erweiterung noch einmal zehn von insgesamt 59 Parzellen verlieren soll.
- Um den Ausbau der A59 zwischen dem Kreuz Duisburg und der Anschlussstelle Marxloh gibt es Streit zwischen der Stadt und der Autobahn GmbH und dem Bundesverkehrsministerium. Wann es hier losgeht, ist derzeit noch offen.
- Diese Autobahnerweiterung trifft den KGV „Berliner Brücke“ am stärksten. Dort sollen 37 von 56 Kleingärten aufgelöst werden, beim KGV Ruhrdeich 22 von 55 und beim KGV Emschergrund vier von 69 Parzellen.