Duisburg. Einige Städte in NRW haben 2024 die Hundesteuer erhöht – der Vergleich. Wozu sich Duisburg entschieden hat und was der Steuerzahlerbund fordert.
30 Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben 2024 die Hundesteuer erhöht. Das geht aus einem Vergleich aller 396 Städte und Gemeinden des Bundes der Steuerzahler mit aktuellen Zahlen vom 28. Juni hervor. In Duisburg müssen Hundebesitzer nicht mehr zahlen, sondern weiter 132 Euro jährlich für den ersten Hund. Allerdings verlangen nur 17 andere Städte in NRW mehr. Spitzenreiter ist Hagen mit 180 Euro, gefolgt von Bochum und Wülfrath (jeweils 168 Euro) sowie Bonn (162 Euro), Mülheim und Wuppertal (jeweils 160 Euro).
[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]
Unten in der Tabelle finden sich Heek, Hörstel und Veelen, wo nur jeweils 36 Euro für den ersten Hund gezahlt werden muss, in Verl nur 24,60 Euro und in Ahlen sogar gar nichts. Ahlen gehört aber zu den 318 Kommunen in NRW, die in diesem Fall mit 624 Euro jährlich einen gesonderten Steuersatz für gefährliche Hunde erheben. Am meisten verlangen Heimbach und Solingen mit jeweils 1200 Euro.
Duisburg bittet Besitzer von gefährlichen Hunden weiter nicht gesondert zur Kasse
Duisburg zählt zu den Städten und Gemeinden in NRW, die Besitzer von gefährlichen Hunden nicht extra zur Kasse bitten. Auch sie zahlen also hier wie alle anderen für den ersten Hund 132 Euro, bei zwei Hunden jeweils 168 Euro und ab dem dritten Hund jeweils 192 Euro.
Rund 3,5 Millionen Euro hat die Stadt nach eigenen Angaben 2023 durch die Hundesteuer eingenommen und damit etwas mehr als 2022 (3,47 Millionen) und 2021 (3,46 Millionen). Bis zum 30. Juni 2024 waren 26.967 Hunde angemeldet, zehn Prozent der in Duisburg gehaltenen Hunde nach Schätzungen der Stadt sind es allerdings nicht. Dadurch entgehen ihr Einnahmen von vermutlich rund 350.000 Euro.
Stadt führt Kontrollen durch
Es gebe Kontrollen. „Mitarbeitende des Amtes für Rechnungswesen und Steuern sind regelmäßig im Stadtgebiet unterwegs und sprechen Hundebesitzer auf die erforderliche Hundemarke an, sofern diese nicht sichtbar ist“, erklärt eine Stadtsprecherin. „Bei ihren Kontrollgängen werfen sie auch entsprechende Flyer in Briefkästen ein und kommen vor Ort mit Bürgerinnen und Bürger ins Gespräch. In Einzelfällen wird auch konkreten Hinweisen auf nicht angemeldete Hunde nachgegangen.“
Es gibt aber auch Personen, die sich in Duisburg von der Hundesteuer befreien lassen können – zum Beispiel Empfänger von Sozialleistungen und Personen, die diesen hinsichtlich des Einkommens gleichstehen. Dies gilt allerdings nur für einen Hund und nicht für das Halten von sogenannten Listenhunden, die rassebedingt als potenziell gefährlich eingestuft werden. Laut dem Landeshundegesetz NRW zählen etwa Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden dazu.
Auch interessant
Bund der Steuerzahler fordert Abschaffung der Hundesteuer
Der Bund der Steuerzahler fordert eine generelle Abschaffung der Hundesteuer. Sie seien nicht mehr zeitgemäß und leisten, so die weitere Argumentation, keinen nennenswerten Beitrag zur Sicherung der Kommunalfinanzen. Außerdem sei der Verwaltungsaufwand für die Erhebung und Kontrolle hoch.
Weitere Infos zur Hundesteuer in Duisburg gibt es online auf www.duisburg.de. Alle Zahlen zum Städte-Vergleich des Bundes der Steuerzahler finden Sie auf www.steuerzahler.de.