Duisburg. Bei der Duisburger Staatsanwaltschaft werden zwei Sonderdezernate eingerichtet. Ihre Aufgabe: Attacken wie im Februar in Marxloh verhindern.
Im Februar attackiert ein 21-Jähriger in Marxloh zur Mittagszeit einen zehn Jahre alten Jungen und ein neunjähriges Mädchen auf dem Heimweg von der Schule mit einem Messer. Der brutale Angriff und die Verletzungen der Kinder wühlten die Menschen auf. In den Tagen danach kristallisierte sich immer mehr heraus: Der Täter ist psychisch krank. Er wird in einer LVR-Klinik untergebracht.
Und es kommt eine Diskussion auf: Hätte die Attacke auf die zwei Kinder verhindert werden können? Die Polizei Duisburg hatte den Beschuldigten 2023 als „Person mit Risikopotenzial“ erfasst, die Polizei in Straubing ermittelte ab dem 8. Januar wegen der öffentlichen Ankündigung eines Mordes gegen ihn. Das Motiv der Tat soll nach Medienberichten eine Wette auf der Video-Plattform TikTok gewesen sein.
Doch all diese Informationen kamen an den entscheidenden Stellen nicht rechtzeitig an. Eine Wohnungsdurchsuchung bei dem 21-Jährigen gab es eben erst nach dem schockierenden Angriff.
Staatssekretärin Dr. Daniela Brückner erklärte in einer Sitzung im Landtag dazu: „Wir prüfen, wie wir die Zusammenarbeit der Behörden verbessern und beschleunigen können.“ Jetzt folgen offenbar erste Konsequenzen.
Staatsanwaltschaft Duisburg mit zwei neuen Sonderdezernaten
Denn: Die Staatsanwaltschaft Duisburg geht nun bei der Verfolgung solcher psychisch auffälliger Straftäterinnen und Straftäter einen neuen Schritt. Mit einer vom Justizministerium NRW zugewiesenen Planstelle gründet sie zwei Sonderdezernate „zur intensivierten Verfolgung psychisch auffälliger Straftäterinnen und Straftäter. Damit gibt es nunmehr zwei feste Ansprechpersonen für Ermittlungsverfahren gegen solche Personen“, wie es in einer aktuellen Mitteilung heißt.
Was soll durch die neue Struktur besser werden? Durch die beiden Sonderdezernate soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft die bisherige Zusammenarbeit der Behörde mit den zuständigen Polizeibehörden und anderen Organisationen wie Gesundheitsämtern und psychiatrischen Kliniken in diesen Verfahren intensivieren. „Insbesondere sollen Erkenntnisse über potentiell als gefährlich eingestufte Personen frühzeitig und gebündelt ausgetauscht und eine drohende Eskalation des von ihnen ausgehenden Gewaltpotentials unmittelbar erkannt werden“, erklärt die Duisburger Behörde.
So soll sichergestellt werden, dass diese Erkenntnisse frühzeitig für Beantragungen von Haftbefehlen oder Unterbringungsbefehlen genutzt werden können. Genau das, was im Februar bei dem jungen Mann in Marxloh nicht gelang. Dazu muss man wissen: Die Feststellung psychischer Auffälligkeiten reicht dazu nicht aus. Es muss immer ein Bezug zu einer Gefahrenlage hergestellt werden.
Mit der Einrichtung der zwei Duisburger Sonderdezernate reagiert die Justiz auch auf die in den letzten Jahren gestiegene Zahl der Ermittlungsverfahren gegen psychisch auffällige Straftäterinnen und Straftäter.
Verfahren sollen in den Duisburger Sonderdezernaten künftig in einer Hand liegen
Ein weiteres Ziel: In den beiden Sonderdezernaten sollen jeweils konzentriert und in einer Hand Verfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straften durch psychisch auffällige Straftäter bearbeitet werden.
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Nach Paragraf 126 im Strafgesetzbuch gilt das dann insbesondere für Amokdrohungen, sowie Brand-, Sprengstoff, Berg- und Luftverkehrssachen.