Duisburg. Fünf Jahre nach dem „Fleisch-Mafia“-Prozess stand der damalige Kronzeuge selbst wegen Steuervergehen vor Gericht. Das Urteil fiel nach zwei Tagen.
Der sogenannte Fleisch-Mafia-Prozess vor dem Landgericht Duisburg endete 2018 nach 107 Verhandlungstagen: Vier Angeklagte erhielten unter anderem wegen Steuerhinterziehung Haftstrafen, nachdem mit polnischen und rumänischen Leiharbeitern auf Schlachthöfen Unsummen verdient hatten. Der Prozess gegen den Kronzeugen, auf dessen Aussagen sich die Verurteilung der beiden Haupttäter zu mehrjährigen Haftstrafen maßgeblich stützte, dauerte nun nur zwei Tage. Am Ende des unter großen Sicherheitsvorkehrungen verhandelten Falles, stand – wenig überraschend – eine zweijährige Bewährungsstrafe.
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Zahlreiche Anklagepunkte gegen den 61-Jährigen, der seit vielen Jahren im Zeugenschutzprogramm lebt, waren inzwischen längst verjährt. Im Urteil ging es nur noch um zwei Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung: 2011 und 2012 hatte der Angeklagte auf Geheiß der damaligen Drahtzieher als offizieller Geschäftsführer eines Duisburger Unternehmens ein undurchsichtiges Netz von Firmen des fleischverarbeitenden Gewerbes genutzt, um durch Scheinrechnungen unberechtigt Vorsteuer abzuziehen.
Verteidiger des „Fleisch-Mafia“-Kronzeugen „Angeklagter wollte reinen Tisch machen.“
Im Urteil gegen den 61-Jährigen ging es am Ende „nur noch“ um einen Steuerschaden von 950.000 Euro. Ein Schaden, den der Angeklagte als Geschäftsführer zu verantworten habe, so der Staatsanwalt. Allerdings sei der 61-Jährige, nicht treibende Kraft der kriminellen Machenschaften gewesen. Und während die Haupttäter bis zu ihrer Inhaftierung in Saus und Braus lebten, hatte er nur von einem ganz normalen Gehalt gelebt.
Der Verteidiger wies in seinem Schlussvortrag nochmals darauf hin, dass der Angeklagte, als er vor vielen Jahren auszusagen begann, dies gegen den ausdrücklichen Rat seines damaligen Anwalts tat. „Aber er wollte reinen Tisch machen.“
Ein Umstand, den der 61-Jährige bereits teuer bezahlte: Unter neuer Identität lebt er nun an einem unbekannten Ort. Fast alle Kontakte musste er abbrechen. Und er lebt in ständiger Angst.
Gericht gab dem 61-Jährigen wenig überraschend eine Bewährungschance
„Als mein Mandant damals sein umfassendes Geständnis abzulegen begann, gab es keine Zusicherung von der Staatsanwaltschaft. Er tat das ohne Netz und doppelten Boden“, so sein Anwalt. Um so mehr goutierte die 10. Große Strafkammer die Aufklärungshilfe des 61-Jährigen bei seinem eigenen Prozess.
Die Vollstreckung einer zweijährigen Freiheitsstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dabei berücksichtigte das Gericht neben dem Geständnis besonders den Umstand, dass der Angeklagte bislang unbestraft war und die Taten sehr lange zurückliegen. Wegen rechtsstaatswidriger Verzögerung gelten drei Monate der Strafe bereits als vollstreckt.