Duisburg. Wegen der erhöhten Brandgefahr verweist die Stadt auf das Rauchverbot im Wald und das absolute Grillverbot – aktuell auch auf Grillplätzen.
Die Stadt Duisburg warnt erneut vor der witterungsbedingt erhöhten Grasland- und Waldbrandgefahr – und verweist darauf, dass das Grillen aktuell auf keiner öffentlichen Fläche erlaubt ist.
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Das trockene Sommerwetter wird auch in den kommenden Tagen anhalten. Die Folge: eine anhaltend erhöhte Brandgefahr. Der „Graslandfeuerindex“ (GLFI) des Deutschen Wetterdienstes liegt am Freitag und in den nächsten Tagen (mindestens) auf der zweithöchsten Stufe (4). Ab dieser darf wegen der Brandgefahr auch auf ausgewiesenen Grillplätzen nicht mehr gegrillt werden. „Außerhalb dieser Flächen ist das Grillen ohnehin verboten“, betont die Verwaltung.
Absolutes Grillverbot: Bis zu 25.000 Euro Bußgeld möglich
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden. Für verbotenes Grillen in Grünanlagen und im Wald sind bis zu 5000 Euro fällig. Das „maximal mögliche Bußgeld“ sei im Gesetz mit 25.000 Euro festgelegt, so die Stadt.
Diese weist zudem auf das Rauchverbot im Wald in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober hin. Ganzjährig gilt außerdem ein absolutes Grill- und Feuerverbot im Wald und in Waldnähe.